AfD-Fraktion scheitert mit Eilantrag gegen Haushalt 2025/26 vor dem Landesverfassungsgericht
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am 19. Dezember seine gestrige Entscheidung mitgeteilt, mit der ein Eilantrag der Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion gegen Festlegungen im Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sowie gegen § 18a Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung (LHO) abgelehnt wurde.
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