Glück gehabt – das dachte sich vermutlich eine Autofahrerin, als sie im August mit 19 km/h zu viel auf der A2 bei Bielefeld geblitzt wurde. Nur 2 km/h mehr und sie hätte einen Punkt in Flensburg kassiert und ein dreistelliges Bußgeld bezahlen müssen, doch nun rechnete sie lediglich mit dem Regelbußgeld von 60 Euro. Aber nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids folgte das böse Erwachen: Nicht nur die Geldbuße verdoppelte sich, ihr wurde trotz des geringen Verstoßes sogar ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. „Sehen die Behörden eine sogenannte beharrliche Pflichtverletzung bei Verkehrsteilnehmern, können sie die Strafe nach eigenem Ermessen erhöhen und sogar Fahrverbote aussprechen. Dieses Vorgehen soll unter anderem dazu dienen, Wiederholungstäter abzuschrecken“, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
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