Teure Knöllchen aus dem Ausland – Wenn der Urlaub zur Bußgeldfalle wird
Ob beim Strandurlaub in Italien, bei einer Wandertour in den Alpen oder einem Städtetrip nach Polen – auch auf Reisen lauern überall Blitzer. Doch müssen deutsche Autofahrer die ausländischen Bußgelder bezahlen, wenn sie geblitzt wurden? „Grundsätzlich können deutsche Behörden Bußgelder aus dem europäischen Ausland eintreiben – allerdings erst, wenn sie die Bagatellgrenze von 70 Euro überschreiten. Diese Summe wird jedoch häufig erreicht, da sie sich nicht nur aus dem Bußgeld, sondern auch aus den Verwaltungskosten zusammensetzt“, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
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