Weihnachtsmarkt – das bedeutet alljährlich für viele Menschen Glühwein, Punsch und gebrannte Mandeln. Doch wer zu tief ins Glas schaut, sollte auf dem Heimweg Vorsicht walten lassen. „Da bereits geringe Mengen Alkohol die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit verringern, sollte das Auto nicht nur nach dem Weihnachtsmarkt unbedingt stehen gelassen werden“, warnt Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de, und ergänzt: „Grundsätzlich können bereits ab 0,3 Promille Sanktionen drohen, für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar eine Null-Promille-Grenze.“
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