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Zum Jahreswechsel – Tanken, Rente, Steuern – was ändert sich für wen?

Mit dem Jahreswechsel 2025 treten in Deutschland einige Neuerungen in Kraft. Die Änderungen betreffen fast jeden, egal ob Rentner, Eltern, Autofahrer und Verbraucher im Allgemeinen. In verschiedenen Bereichen werden Preise, Geldbeträge, Steuern und Verpackungen angepasst.

Rentenerhöhung: Die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können im kommenden Jahr mit einer Erhöhung ihrer Bezüge um rund 3,5 Prozent rechnen. Zum 01. Juli 2024 waren die Renten um 4,57 Prozent angehoben worden.

Mehr Netto vom Brutto: Der steuerliche Grundfreibetrag wird ab 2025 auf 12.084 Euro angehoben, d. h. Einkommen bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Im Jahr 2026 steigt dieser Freibetrag weiter auf 12.336 Euro. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro im Jahr 2025 und 9.756 Euro im Jahr 2026 angehoben. Das Kindergeld wird schrittweise angehoben: Ab 2025 steigt es auf 255 Euro ­monatlich, ab 2026 auf 259 Euro.

Reisen nach Großbritannien: Wer nach dem 02. April 2025 nach Großbritannien reisen möchte, benötigt eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA) für EU-Reisende. Diese kostet 10 britische Pfund (ca. 11,85 Euro) und kann elektronisch beantragt werden. Die neue Regelung gilt für alle privaten und geschäftlichen Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland.

Die USA und Kanada legten vor, nun zieht auch Großbritannien nach: Für Reisen auf die britische Insel ist künftig eine elektronische Anmeldung (ETA) erforderlich. Bei der Online-Beantragung der ETA sind unter anderem persönliche Daten einzugeben sowie ein Foto hochzuladen.

Spritkosten: Am 01. Januar 2025 tritt die nächste Stufe der CO2-Abgabe in Kraft. Der Preis pro Tonne steigt von 45 auf 55 Euro, was sich, sofern die Tankstellen es vollständig aufaddieren, in Mehrkosten von 15,7 Cent bei Benzin und 17,3 Cent bei Diesel niederschlagen könnte.

Digitaler Arbeitsvertrag: Ein neues Bürokratieentlastungsgesetz ermöglicht ab dem 01. Januar 2025, was Personalverantwortliche schon lange fordern: Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitsverträge künftig auch digital geschlossen werden, zum Beispiel per
E-Mail oder WhatsApp.

Neue Grundsteuer: Ab 01. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinden erhoben. Bis Ende 2024 gilt noch die bisherige Grundsteuer aus der vorherigen Berechnung.

Gasprüfung: Für Wohnmobile und Wohnwagen ist der 19. Juni 2025 ein wichtiger Stichtag. Bis dahin müssen Flüssiggasanlagen überprüft werden. Bisher war die Prüfung nur eine Empfehlung, jetzt muss sie alle zwei Jahre durchgeführt werden.

E-Rechnungen: Ab dem 01. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen ­Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Dank Übergangsregelungen können Unternehmen noch mindestens zwei Jahre lang Briefrechnungen versenden und dafür den hybriden Versand ­nutzen – zum Beispiel mit der cloudbasierten Lösung der Deutschen Post.

Beitragsbemessungsgrenze: Zum 01. Januar 2025 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die schrittweise Angleichung der Rechengrößen innerhalb der letzten Jahre gibt es ab dem 01. Januar 2025 nur noch eine einheitliche BBG für die Rechtskreise Ost und West.

Amalgamfüllungen: Bisher galt Amalgam als Basistherapie bei Karies und wurde von den Krankenkassen bezahlt. Ab dem 01. Januar 2025 tritt in der EU ein Amalgamverbot in Kraft. Der Grund: Amalgam enthält Quecksilber, und dieses giftige Metall muss vollständig aus der Umwelt entfernt werden. Seit 2018 gilt das Amalgamverbot bereits für Schwangere, Stillende und Jugendliche unter 15 Jahren. Wer gesetzlich versichert ist, hat ab dem 01. Januar 2025 Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung – sowohl im Front- als auch im Seitenzahnbereich.

Motorräder: Künftig dürfen nur noch Motorräder zugelassen werden, die der neuen Euro-5+-Abgasnorm entsprechen. Diese Norm baut auf dem bestehenden Euro-5-Standard auf und beinhaltet zusätzliche Anforderungen wie zum Beispiel strengere Haltbarkeitstests der Katalysatoren sowie erweiterte Überwachungsmöglichkeiten für abgasrelevante Komponenten.

Briefporto: Ab 2025 soll der Standardbrief 95 Cent statt wie bisher 85 Cent kosten. Außerdem schafft die Deutsche Post zum Jahresende den Prio-Brief ab. Wer es mit dem Briefversand eilig hat, muss dann auf das deutlich teurere Einschreiben ausweichen.

2012 kostete die Beförderung eines Standardbriefs 0,55 Cent. Ab 2025 werden es 0,95 Cent sein.

Verpackungen: Ein neues EU-Gesetz verbietet ab 2025 den Verkauf bestimmter Konserven, Flaschen und Dosen sowie Kunststoffverpackungen, die den gesundheitsschädlichen Weichmacher ­Bisphenol A (BPA) enthalten. Die Hersteller sind verpflichtet, auf BPA-freie Alternativen umzustellen.

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