Ab dem 1. Mai greift die gesetzliche Pflicht zum digitalen Passfoto
Ab 1. Mai 2025 gilt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen. Demnach dürfen biometrische Passfotos ab diesem Zeitpunkt nur noch direkt in Behörden oder zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
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