Landkreis schränkt Entnahme von Wasser aus Gewässern ein
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde beschränkt durch Allgemeinverfügung den Gemeingebrauch, den Anliegergebrauch und den Eigentümergebrauch zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern sowie die Benutzung des Grundwassers. Die Allgemeinverfügung gilt für das gesamte Kreisgebiet.
Weiterlesen...