Landkreis schränkt Entnahme von Wasser aus Gewässern ein
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde beschränkt durch Allgemeinverfügung den Gemeingebrauch, den Anliegergebrauch und den Eigentümergebrauch zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern sowie die Benutzung des Grundwassers. Die Verfügung gilt für das gesamte Kreisgebiet.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit untersagt der Landkreis Potsdam-Mittelmarkt mit sofortiger Wirkung die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und schränkt die Nutzung des Grundwassers ein. Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen zu Bewässerungszwecken ist nicht erlaubt. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels Brunnen ist in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr verboten. Die Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 30.September 2023.
Vor allem in den warmen Monaten wird vermehrt Grund- und Oberflächenwasser zur Bewässerung entnommen und genutzt. Durch die technische Unterstützung (Pumpen) und die Vielzahl der Wasserentnehmer summieren sich die entnommenen Wassermengen erheblich. Dies führt insbesondere dazu, dass das ohnehin geringe Wasserdargebot weiter sinkt und durch Niederschläge und Grundwasserneubildung nicht ausgeglichen werden kann. Sinkende Oberflächen- und Grundwasserstände belegen dies. Geringe Wasserführung in den Fließgewässern, niedrige Wasserstände in den Seen, erhöhte Wassertemperaturen, verstärktes Algenwachstum und Sauerstoffmangel gefährden den Wasserhaushalt in Menge und Güte sowie Flora und Fauna der Oberflächengewässer. Das Verbot ist verhältnismäßig, um eine nachhaltige Schädigung des Gewässerökosystems innerhalb des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Ober- und Unterlieger über die Kreisgrenzen hinaus zu vermeiden. Durch das Verbot werden die Eigenschaften und der Zustand der Gewässer vor weiteren nachteiligen Veränderungen geschützt. Illegale Wasserentnahmen können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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