Oktoberfest – das bedeutet alljährlich für viele Menschen Bier, Brezn und Geselligkeit. Doch wer im Bierzelt zu tief ins Glas schaut, sollte auf dem Heimweg Vorsicht walten lassen. Das musste auch Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann feststellen, als er in der Nacht von Sonntag auf Montag alkoholisiert von der Münchner Polizei angehalten wurde und seinen Führerschein abgeben musste. „Da bereits geringe Mengen Alkohol die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit verringern, sollte das Auto nicht nur nach dem Oktoberfest unbedingt stehen gelassen werden“, warnt Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de, und ergänzt: „Grundsätzlich können bereits ab 0,3 Promille Sanktionen drohen, für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar eine Null-Promille-Grenze.“
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