Bodenrichtwerte des Landkreises zum Stichtag 1. Januar 2026
Der Gutachterausschuss ermittelt und beschließt jährlich zum Stichtag 1. Januar gemäß § 193 Abs. 3 Baugesetzbach (BauGB) und der Brandenburgischen Gutachterausschussver-ordnung (BbgGAV) auf der Grundlage der ausgewerteten Kauffälle des jeweiligen vergan-genen Jahres die Bodenrichtwerte.
Zum aktuellen Stichtag 1. Januar 2026 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark 624 Bodenrichtwerte für baureifes Land und 6 Boden-richtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen ermittelt und beschlossen. Davon entfallen auf: Wohn- und Mischgebiete 424 Bodenrichtwerte, Gewerbegebiete 89 Bodenrichtwerte, Sondergebiete Erholung 93 Bodenrichtwerte, Sonstige Sondergebiete 18 Bodenrichtwerte sowie Ackerland, Grünland und Forstflächen je 2 Bodenrichtwerte.
