Berlin

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Bundestag stimmt Masernschutzgesetz zu

Kinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Daher ist für sie künftig beim Eintritt in die Kindertagesstätte oder Schule, ein altersgerechter Masernimpfschutz nachzuweisen. Diese Regelungen sind Gegenstand des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz), welches am vergangenen Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

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