Kontoverbindungen der Finanzämter im Land Brandenburg gelten weiterhin
Ab dem heutigen Donnerstag (9. Oktober) ist bei elektronischen Überweisungen eine neue Empfängerprüfung für Banken und Sparkassen vorgeschrieben. Die Überprüfung des Zahlungsempfängers – die sogenannte „Verification of Payee“ – hat seit Anfang der Woche auch bei Brandenburgs Finanzämtern zu mehreren Nachfragen von Steuerpflichtigen geführt. Aus diesem Anlass weist das Finanzministerium in Potsdam darauf hin, dass die Kontoverbindungen der 13 Finanzämter unverändert bleiben und weiter aus dem Namen des jeweiligen Finanzamtes und der bisherigen IBAN-Nummer bestehen. Entsprechend vorgenommene Überweisungen erreichen die Finanzämter weiterhin.
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