Verlängerung von Kurzarbeits-Sonderregelungen bis 31. März 2022
Im November hatte die noch amtierende Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel die Regelungen zum Kurzarbeitergeld verlängert. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bleibt damit bis 31. März 2022 möglich.
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