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Homeoffice-Pflicht, Rente, Verpackungen: Das ändert sich ab heute

Seit heute (01. Juli 2021) sind Arbeitgeber nicht mehr dazu verpflichtet, Angestellten die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Weitere Änderungen betreffen die Rente, Mindestlohn und Verpackungsmüll. Ein Überblick.

Mehr Rente in den neuen Bundesländern

Normalerweise erhöhen sich die Altersbezüge im Sommer. Dieses Jahr fällt dies im Westen Deutschlands aufgrund der Corona-Krise aus. Rentner im Osten kriegen ab dem 01. Juli jedoch eine minimale Erhöhung ihrer Altersbezüge in Höhe von 0,72 Prozent, da die Anpassung ans Westniveau nicht ausgesetzt wird. Bis 2024 soll der Rentenwert in Ostdeutschland an den im Westen angeglichen werden, bis dieser gleich hoch ist.

Berlin: Zugeständnisse an Mieter mit Hartz IV

Das Jobcenter übernimmt die Mieten für Bedarfsgemeinschaften, jedoch müssen sie angemessen sein. Nun liegt ein neuer Berliner Mietspiegel vor, weshalb der Sozialsenat die Richtwerte nun anpasst. Entscheidend sind dabei die Mittelwerte bei einfachen bis mittleren Wohnwerten und die kalten Betriebskosten. Die Spanne der Erhöhung ist allerdings nicht sehr hoch. Menschen, die eine Singlewohnung haben, bekommen die kleinste Erhöhung mit 4,50 Euro (jetzt 426 Euro). Leben fünf Personen in einem Haushalt, bekommen sie eine Wohnung in Höhe von 857,82 Euro bezahlt und erhalten somit ein Plus von 10 Euro.

Ende der Homeoffice-Pflicht

Um Corona-Infektionen am Arbeitsplatz zu unterbinden, waren Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Angestellten die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Diese Regelung ist am 30. Juni ausgelaufen. Grund dafür sind die derzeit sehr niedrigen Inzidenzwerte und das stark abgeflachte Infektionsgeschehen in Deutschland. Trotzdem darf man weiterhin im Homeoffice arbeiten, wenn es der Arbeitgeber seinen Beschäftigten erlaubt. Allerdings ist dies ab sofort nur noch freiwillig und nicht mehr gesetzlich geregelt. Trotzdem muss es weiterhin ein Testangebot geben und die AHA+L-Regeln sind zu befolgen.

Änderungen des Verpackungsgesetzes

Am 03. Juli treten erste Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft. Dieses soll laut Europäischem Verbraucherzentrum für insgesamt zehn Einweg-Artikel aus Kunststoff gelten. Das nun beschlossene Verbot betrifft Materialien, die weltweit rund 70 Prozent des Meeresmülls ausmachen. Hersteller dürfen keine Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Styropor mehr produzieren. Zudem werden auch kein Besteck, keine kosmetischen Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen, Teller, Schalen und Trinkhalme aus Plastik mehr hergestellt. Haben Händler und Restaurants Restbestände, dürfen sie diese weiterhin an ihre Kunden und Gäste ausgeben, damit sie nicht unbenutzt in der Mülltonne landen.

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn in Deutschland steigt ab heute (01. Juli 2021) um 10 Cent von 9,50 Euro auf 9,60 Euro pro Stunde. Innerhalb von zwei Jahren soll der Mindestlohn schrittweise angehoben werden. Bis Ende 2022 soll er schließlich auf 10,45 Euro steigen.

Online-Glücksspiel legal

Online-Poker und Roulette im Internet sind ab Anfang Juli nach bundesweit einheitlichen Regeln erlaubt. Dann tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der ein bundesweit einheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen soll. Künftig ist beispielsweise für Netz-Glücksspiele ein Spielkonto zwingend erforderlich: Dafür müssen sich die Spieler identifizieren, wodurch Minderjährige ausgeschlossen werden sollen. Außerdem dürfen Spieler grundsätzlich nur bis zu 1000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen. Gleichzeitig werden Online-Poker-Varianten und virtuelle Automatenspiele privater Anbieter in engem Rahmen legalisiert, wie es die Berliner Senatskanzlei formuliert. Ziel sei es, den Schwarzmarkt einzudämmen. PM/ph

Symbolbild: Pixabay.com