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Verbraucherzentrale berät zu hohen Energiepreisen

Viele Energieanbieter heben aktuell die Preise an, kündigen Preis- oder Abschlagserhöhungen an oder beenden gar die Verträge. Was können Betroffene jetzt tun? Für Fragen rund um die Energieverträge bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg einen Sonderberatungstag an. Die Aktions-Hotline ist am 02. Dezember von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr geschaltet.

Viele Verbraucher in Brandenburg erhielten in den letzten Tagen und Wochen Benachrichtigungen von ihren Energieversorgern. Ihnen wurden monatliche Abschlagserhöhungen um bis zu 100 Prozent oder Preiserhöhungen mitgeteilt, obwohl im Vertrag eine Preisgarantie vereinbart war. Einige Energieversorger kündigten sogar an, die Versorgung mit Strom oder Gas komplett einzustellen. Weitere erklärten die außerordentliche Kündigung des Liefervertrages oder versendeten Kündigungsbestätigungen, obwohl die Verbraucher gar keine Kündigung gewünscht hatten. 

Für alle Betroffenen bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) einen Sonderberatungstag an. Am 02. Dezember ist die Hotline unter 0331-298-71-69 von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr für erste Fragen rund um Energieverträge, Kündigungen und Preiserhöhungen erreichbar.

„In vielen Fällen ist das Vorgehen der Energieversorger bedenklich und gegebenenfalls rechtswidrig“, sagt Katarzyna Trietz, Rechtsexpertin bei der VZB. „Wer die Änderungen nicht akzeptieren will, sollte sich juristisch beraten lassen“, ergänzt die Juristin. Die VZB beobachtet die aktuelle Situation weiterhin – so sind bei derart erheblichen Preissteigerungen auch vermehrt Strom- und Gassperren zu befürchten, weil die Menschen sich die Preise nicht mehr leisten können. Trietz empfiehlt: „Spätestens bei einer Mahnung sollte man handeln. Am besten ist, möglichst frühzeitig auf den Vertragspartner zuzugehen, wenn ich fürchte, meine Energierechnungen nicht mehr ausgleichen zu können.“

Häufig kann an mehreren Stellschrauben gedreht werden, um eine Entspannung herbeizuführen: Die Abschlagszahlungen sollten auf Angemessenheit überprüft und die Zählerstände regelmäßig abgelesen werden. Und auch in diesen Tagen kann ein Vergleich anderer Tarife und Angebote hilfreich sein und zu Kosteneinsparungen führen.

Neben der aktuellen Sonderberatung am 02. Dezember bietet die Verbraucherzentrale weitere Angebote:

Ausführliche telefonische und persönliche Rechtsberatung:

Beratung zum Energiesparen unter:

  • Kostenlose telefonische Beratung, nur nach Terminvereinbarung unter 0331-98-22-999-5 (Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr). PM

Symbolbild: Pixabay.com