Hinweis zum Austausch oder Neubau der Heizungsanlage
Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Um dies zu erreichen, soll der Bereich der Gebäudewärme bis spätestens 2045 vollständig ohne fossile Energieträger auskommen, die heute noch über 80 Prozent ausmachen. Das Fernwärmenetz spielt dabei eine wichtige Rolle. Teltow hat eine Fernwärmesatzung beschlossen, in der die 19 Vorranggebiete für Fernwärmeversorgung klar definiert sind.
Fernwärme ist Wärme, die nicht im Haus erzeugt wird, sondern aus einem Kraftwerk oder Heizwerk in der Nähe kommt. Meist wird dort Wasser erhitzt, das in isolierten Rohren zu den Abnehmern geleitet wird. Im Wohnhaus, Krankenhaus oder Bürogebäude angekommen, wird die Energie in einer Übergabestation an den Wärmekreislauf des Gebäudes abgegeben und sorgt dort für Raumwärme und Warmwasser. Die Gebäude benötigen daher keine eigene Heizungsanlage.
Heizen mit Nah- oder Fernwärme ist vor allem in Städten und Ballungsräumen ein Thema, wo Millionen von Mietern und Wohnungseigentümern ihre Wärme für Heizung und Warmwasser aus Netzen von Kraft- oder Heizwerken beziehen. Zum allgemeinen Klima- und Umweltschutz betreibt die Stadt Teltow die FWT Fernwärme Teltow GmbH. Vor ihrer Gründung gab es in Teltow bereits seit den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Fernwärmeversorgung, zunächst ausschließlich für den Wohn- und Gesellschaftsbau im sogenannten „Flussviertel“ im westlichen Stadtgebiet. Die Versorgung des Flussviertels erfolgte aus dem Dampfnetz der Teltower Großbetriebe „GRW“ und „CvO“ in der Grundlast bis zu einer Leistung von ca. 6,5 MW, bei niedrigeren Außentemperaturen zusätzlich aus einem Gliederkesselheizwerk in der Elbestraße auf der Brennstoffbasis Braunkohlebriketts. Im Zuge des weiteren Wohnungsbaus wurde ab 1987 das Wohngebiet am Ruhlsdorfer Platz errichtet, für dessen Wärmeversorgung 1988 ein Gliederkesselheizwerk auf Rohbraunkohlebasis mit einer Leistung von ca. 5,5 MW in der Osdorfer Straße in Betrieb genommen wurde. Dieser Bereich der Fernwärmeversorgung war als Hauptabteilung dem VEB Kommunale Wohnungsverwaltung, Industriegebiet Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf zugeordnet.
Die Änderung der politischen Verhältnisse durch die deutsche Wiedervereinigung 1990 hatte erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung der zukünftigen Wärmeversorgung in der Stadt Teltow. Die Stadt stand vor der Entscheidung, entweder die bestehende Fernwärmeversorgung durch objektbezogene Einzelfeuerungsanlagen zu ersetzen oder die Wärmeversorgung über das bestehende Fernwärmesystem fortzuführen. Sie entschied sich für die Fortführung und gründete zu diesem Zweck am 01.Februar 1991 die Fernwärme Teltow GmbH. In den Folgejahren konnten erhebliche Anschlusszuwächse erzielt werden. Diese erforderten 1994 den Neubau des Heizwerkes III in der Oderstraße und 1996 die Erweiterung des Heizwerkes I in der Osdorfer Straße sowie umfangreiche Netzinvestitionen im gesamten Stadtgebiet. Beide Wärmeerzeugungsanlagen sind auf Brennstoffbasis Erdgas. Die Trassenlänge des Fernwärmenetzes beträgt derzeit ca. 54 Kilometer, wovon ca. 95 % als Kunststoffmantelrohr ausgeführt sind.
Anders als bei Strom, können Haushalte ihren Fernwärme-Anbieter nicht wechseln, informiert die Verbraucherzentrale. Planung und Betrieb von Kraftwerk und Netz liegen in den Händen eines Unternehmens. Der Aufbau einer doppelten Infrastruktur durch ein weiteres Unternehmen wäre unwirtschaftlich. Teltow hat eine Fernwärmesatzung beschlossen, in der die 19 Vorranggebiete für Fernwärmeversorgung klar definiert sind. Aufgrund vermehrter Anfragen aus der Bevölkerung weist die Stadt Teltow darauf hin, dass bei wesentlichen Änderungen an einer bestehenden Wärmeerzeugungsanlage oder bei Errichtung einer neuen Anlage zu prüfen ist, ob sich das Grundstück im Geltungsbereich der Fernwärmesatzung der Stadt Teltow befindet.
Karte: Stadt Teltow
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