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Endlich mal wieder ein richtiger Winter, aber mit Tücken!

Der Winter hat uns seit Wochen fest im Griff. Schnee, frostige Temperaturen, eisiger Ostwind und teilweise spiegelglatte Straßen und Gehwege lassen jeden Spaziergang zum mittleren Abenteuer werden. Insbesondere ältere Menschen informierten uns, dass sie sich kaum noch nach draußen trauen. Wir haben dazu einige Informationen zusammengestellt: Was tut die Stadt Teltow dagegen, welche Pflichten haben Privatanlieger?

Wir fragen bei der Stadtverwaltung nach, ob sie aufgrund der Witterungsverhältnisse den Winterdienst verstärkt habe. Ja, wird uns schriftlich mitgeteilt: „Mit der Durchführung des Winterdienstes auf den nach dieser Satzung der Stadt zugeordneten Flächen wurde der Zweckverband Bauhof TKS beauftragt. Eine Verstärkung der Winterdiensteinsätze aufgrund der Wetterlage hat stattgefunden, der genaue Umfang müsste direkt beim Zweckverband Bauhof TKS erfragt werden.“ Telefonisch erfahren wir, dass bereits am Wochenende auf Anordnung des Bürgermeisters eine Streusonderaktion stattgefunden habe: Auf allen größeren Straßen wie zum Beispiel der Oderstraße wurden die Gehwege mit Sand abgestumpft, so dass sie gut begehbar sind.

Auch Anwohner haben Pflichten

Nichtdestotrotz sind etliche Straßen und Wege immer noch so vereist, dass das Befahren oder Gehen eine einzige Rutschpartie ist. Der nächtliche Schneefall hat etwas zur Entspannung beigetragen, aber darunter bleibt die Eisschicht. Welche Straßen werden geräumt, welche nicht? Dazu schreibt uns die Stadt Teltow: „Die Straßen, auf deren Fahrbahnen die Stadt die Winterwartung durchführt, sind in der Straßenreinigungssatzung in der Reinigungsklasse 1 aufgeführt. Die Stadt bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht Umfang, Art und Reihenfolge der Streu- und Schneeräumungsmaßnahmen (§2 Punkt 5.).

Was bedeutet das? Der Leistungsumfang des Winterdienstes in der Stadt Teltow ist durch die Straßenreinigungssatzung geregelt. Diese ist im Serviceportal der Stadt Teltow einsehbar. Dort sind die Straßen nach Reinigungsklassen eingeteilt und wie folgt definiert:

Reinigungsklasse 1: Straßen, auf deren Fahrbahnen die Stadt die Winterwartung durchführt.

Reinigungsklasse 2: Straßenreinigung der Fahrbahn durch die Stadt Teltow und Reinigung der Gehwege durch die Anwohner.

Reinigungsklasse 3: Straßen, auf deren Radwegen die Stadt die Winterwartung durchführt.

Diese Straßen sind im Anhang der Straßenreinigungssatzung aufgeführt, alle anderen Straßen wie kleinere in Wohngebieten oder Spielstraßen sind gänzlich vom Winterdienst ausgenommen. Hier werden die Anwohner und Grundstückseigentümer in die Pflicht genommen. Hierzu schreibt uns die Stadt Teltow:

Die Pflichten ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Teltow mit dem dazugehörigen Verzeichnis der Reinigungsklassen an den Straßen der Stadt Teltow. Grundsätzlich ist hier zu vermerken, dass den Anliegern eine Winterdienstpflicht auf den Gehwegen übertragen wurde. Sofern kein ausgebauter Gehweg vor dem Grundstück vorhanden ist, ist ein 1,5 Meter breiter Streifen vor dem Grundstück bei Schnee zu räumen bzw. bei Glätte zu streuen. Bedingt durch das zurzeit anhaltende Abtauen und ständige Überfrieren waren die Anlieger bei der Erledigung ihrer Pflichten sehr gefordert. Da es vermehrt Beschwerden über nicht eingehaltene Anliegerpflichten gab, hat der ordnungsbehördliche Außendienst vermehrt Kontrollen hierzu durchführen müssen. Bei diesen Kontrollen war zu verzeichnen, dass säumige Anlieger sehr schnell der Aufforderung zu Erfüllung ihrer Pflichten nachkamen und es bisher zu keinem Erlass von Bußgeldern kommen musste.“

Gehwege müssen an Werktagen bis 07:00 Uhr und an Sonn-/Feiertagen bis 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Pflicht endet um 20:00 Uhr. Auch die Gehwege vor Schulen, Kindergärten, Arztpraxen, Apotheken und Seniorenheimen unterliegen der Anliegerverpflichtung nach der Straßenreinigungssatzung.

Was tun?

Wenn die vollständige Räumung wie jetzt bei teilweise komplett vereisten Flächen nicht mehr möglich ist, kann Split, Granulat oder Sand gestreut werden. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dazu schreibt die Stadt Teltow: „Der Einsatz von auftauenden Streumitteln (insbesondere Salz) ist erlaubt, jedoch nur bei außergewöhnlichen Glätteverhältnissen (wie Eisregen) und ist nur zusätzlich zu abstumpfenden Mitteln in notwendiger Menge zulässig (§4 Punkt 3 der Straßenreinigungssatzung).“

Sicherheitsexperten, Unfallversicherer und Verbraucherschützern empfehlen Spikes, um Sturzgefahr und Verletzungen zu vermeiden. Sie bieten besonders Fußgängern, Joggern und Arbeitern im Freien auf vereisten Wegen verbesserten Halt und erhöhen die Rutschhemmung auf Schnee und Glatteis deutlich. Generell gilt: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste und schützt vor Stürzen und Knochenbrüchen!

Fotos: Christa Zwilling