KleinmachnowLebensartStahnsdorfTeltow

Zaun zu hoch, Bienen zu laut? Worum sich Nachbarn in der Region streiten

Streit unter Nachbarn gibt es auch ohne unerwünschtes Fallobst, ganz gleich, ob im Ein- oder Mehrfamilienhaus: Bundesweit ist fast jeder Zweite mit seinen Nachbarn schon einmal in Konflikt geraten, wie eine Forsa-Umfrage im Sommer 2019 ergab.

Auch in unserer Region herrscht mancherorts Streit am Gartenzaun, und die Fälle nehmen zu: „Teltow ist immer größer geworden – damit erhöht sich auch die Zahl der Auseinandersetzungen“, berichtet ­Michael ­Seifert, ehrenamtlicher Schlichter der Stadt Teltow. „Meist geht es um störendes Laub vom Baum des Nachbarn, manchmal auch um Beleidigungen oder Lärm.“ ­Allerdings will der Gesetzgeber in ­Brandenburg verhindern, dass ein Konflikt am Gartenzaun zwangsläufig zu einem Rechtsstreit wird: Seit dem Jahr 2000 muss vor einer Klage zunächst eine Schiedsstelle angerufen werden. Erst die „Erfolglosigkeitsbescheinigung“ eines gescheiterten Schiedsverfahrens öffnet die Türen zum Gerichtssaal. Anderenfalls befriedet eine schriftlich festgehaltene ­Einigung den Konflikt an der Grundstücksgrenze – rechtskräftig und für 30 Jahre gültig.

Schlichten statt richten

So geben zwischen Uckermark und ­Fläming zunächst über 200 kommunale Schiedsstellen ihr Bestes, Terrassen und Balkone zu befrieden und dabei auch die Gerichte zu entlasten. Zwei davon sind in Teltow um Ausgleich bemüht – pro 10.000 Einwohner sieht das Gesetz eine Schiedsperson vor. „Mein Anliegen ist es, die Parteien zusammenzubringen“, erklärt Seifert seine Aufgabe.

In Gesprächen versucht er, die Konfliktlinien auszuloten und zu erreichen, dass sich die Streitparteien in die Lage des jeweils anderen hineinversetzen. „Dafür benötigt man natürlich ein gewisses Einfühlungsvermögen und ein gesundes Rechtsempfinden“, berichtet Seifert über die Voraussetzungen für die Arbeit als ehrenamtlicher Schlichter. Über die fünfjährige Besetzung einer Schiedsstelle entscheiden die Stadtverordneten.

Der Bedarf ist groß: Oft haben sich Nachbarn auseinandergelebt, Konflikte schwelen seit Langem, und ein Tropfen bringt die Regentonne am Gartenzaun schließlich zum Überlaufen: „2019 ist das in ­Stahnsdorf 16-mal passiert“, beschreibt  Ines Blumenthal, Schiedsfrau, den „Rekord für die Schiedsstelle in der Gemeinde Stahnsdorf“. Doch woher rührt dieser Trend? „Unsere Gemeinden werden größer, und mit dem Zuzug ändert sich die Streitkultur“, ergänzt Claus-Peter Martensen, der als Schlichter gemeinsam mit Blumenthal um nachbarschaftlichen Frieden in Stahnsdorf bemüht ist. So würden sich etwa immer mehr Neu-Stahnsdorfer auf ein Leben im Grünen freuen, bis krähende Hähne und bellende Hunde sie aus diesen Träumen reißen würden. „Heute wird dann schnell mit dem Rechtsweg gedroht“, bedauert Blumenthal.

Die Kunst des Kompromisses

Immerhin halten die Streitfälle Abwechslung für die Schlichter bereit: „Diese ehrenamtliche Arbeit macht mir Freude, doch die mangelnde Kompromissbereitschaft stimmt auch nachdenklich“, berichtet Blumenthal mit einem lachenden und einem weinenden Auge. 2019 hätten erstmals weniger als 60 Prozent aller Fälle gütlich gelöst werden können. Das Kunststück: einen Kompromiss finden und bereit sein, von der eigenen Position abzurücken. „Einer muss bedauerlicherweise Federn lassen“, fasst Martensen zusammen.

Nicht immer muss das Federnlassen bis zum Äußersten gehen: So habe ein Stahnsdorfer Hühnerhalter auf eigenen Vorschlag seinen Hahn kurzentschlossen für die nachbarschaftliche Ruhe und einen Braten geopfert, blickt Martensen zurück. „Normalerweise streben wir für Federvieh natürlich weniger drastische Lösungen an.“ Beispielsweise habe man sich oft auf Stallzeiten für Hühner geeinigt, oder Zuchttauben hätten nur noch dann Ausflug, wenn der Nachbar seine Terrasse nicht benutze. „Ihre im Landeanflug abgeworfenen Hinterlassenschaften landen dann nicht mehr auf seinem Kopf.“

Dennoch: Immer öfter bleiben Schlichtungsversuche erfolglos. „Die Folge sind kostenintensive Prozesse oder Vergleiche vor Gericht“, berichtet Gisela Stahn, seit 1996 Schiedsfrau in Kleinmachnow. Auch hier steigt die Zahl der offenen Konflikte am Gartenzaun rasant: Die Bevölkerung wandelt sich, die Gemeinde wächst, es gibt weniger Platz für immer mehr Menschen und ihre Tiere. „Heute droht man schnell mit dem Anwalt und der Rechtsschutzversicherung“, berichtet auch Stahn. Häufig seien Tiere der Stein des Anstoßes, Schlichtungen von mitunter dramatischen Fällen würden immer öfter scheitern. „Ganze Bienenvölker haben vor einiger Zeit einen Streit mit ihrem Leben bezahlt“, schildert die Schiedsfrau ein drastisches Beispiel. Vom Imkerrauch des Nachbarn belästigt habe ein Anwohner seinen Gartenschlauch auf den Bienenzüchter gerichtet – und auf die Bienenstöcke. Zahllose Bienen verendeten, der Fall landete nach erfolgloser Schlichtung vor Gericht.

Die Arbeit bereitet ihr trotz der zunehmenden Streitbereitschaft dennoch Freude: „Fälle wie Hundekot im Briefkasten sind natürlich unappetitlich, doch über einige Begebenheiten kann man im Nachhinein wirklich schmunzeln.“ So habe sich ein Anwohner über die Verletzung seines Luftraums beklagt – die Autotür seines Nachbarn habe beim Öffnen die Grenze zwischen beiden Vorgärten verletzt.

Erfolge sprechen für die Schlichtung

Diese und andere Fälle zeigen: Der Schlichtungsbedarf unter Nachbarn steigt – umso mehr muss für das Verständnis untereinander getan werden. „Wir nennen den Streitparteien immer ein extremes Beispiel“, berichten Blumenthal und Martensen über ihre Arbeit in der Gemeinde Stahnsdorf: „Dinge wie den Job kann man sich aussuchen, aber bei zwei Dingen wird es in der Regel schwierig: bei den eigenen Kindern und den Nachbarn.“

Die Erfolgsquote spricht dabei für die außergerichtliche Einigung: Allein in ­Teltow haben beide Schiedsstellen in zehn ­Jahren etwa 100 Fälle bearbeitet – rund drei Viertel davon wurden gelöst, erläutert Seifert zufrieden. „Und wenn sich die Betroffenen wieder grüßen, dann ist eine Menge erreicht!“

Und wie verhält es sich nun mit dem berühmten Fallobst und dem Laub vom Nachbargrundstück? „Solange sich beides noch am Baum des Nachbarn befindet, ist es sein Eigentum“, erklärt Seifert. Das ändere sich, sobald es abwärts gehe: „Dann ist beides rechtlich gesehen ein Geschenk – auch wenn besonders das Laub ein eher unwillkommener Gruß über den Gartenzaun ist.“     

Text: Philipp Hochbaum/ Foto: Dominik Schraudolf auf Pixabay