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TKS hält Hunde an der kurzen Leine

Hunde brauchen Auslauf. Um ihren Tieren diesen zu gewähren, kamen zwei Teltower vor einigen Jahren auf die Idee, ein eingezäuntes Gelände am Ende der Gartenstraße zu nutzen. Auf dieser Fläche, seit 207 im Besitz der Deutschen Bahn, wurde im Zuge der S-Bahnverlängerung nach Teltow die Ersatzbepflanzung angelegt. Ein Zaun sollte die jungen Bäume vor Wild schützen. Die beiden Herren bauten ein kleines Tor ein und ließen fortan ihre Hunde in dem rund 65.000 Quadratmeter großen Gebiet herumtollen, spielen und laufen. Weitere Anwohner wurden darauf aufmerksam und genossen es, ihre Vierbeiner in einem gesicherten Bereich laufen zu lassen.

Nachdem eine Person den Geheimtipp in den sozialen Netzwerken verbreitet hatte, drängelten sich in der Gartenstraße Autofahrer auf der Suche nach einem Parkplatz. Deren Hunde sollten schließlich auch einmal in den Genuss kommen.

Seit Mitte März ist Schluss damit. Ein Zettel am eingebauten Tor erklärte, dass alle Gegenstände vom Grundstück entfernt werden sollen, ehe das Betreten nach dem 10. März verboten ist. Am Tag darauf war das eingezäunte Gelände weitestgehend freigeräumt, und ein Schloss sicherte den Eingang. Warum, das weiß man nicht so recht. Die Deutsche Bahn AG, Eigentümerin der Fläche, erklärte, kein Schreiben angefertigt oder gar ausgehängt zu haben. Das Betreten sei jedoch von Beginn an unzulässig gewesen: „Bahnflächen sind Eisenbahnbetriebsanlagen. Das Betreten durch Dritte ist nicht gestattet“, erläutert Gisbert Gahler, Sprecher der Deutschen Bahn auf Nachfrage.

Auch in der Teltower Verwaltung ist man ahnungslos. Da das Grundstück der Deutschen Bahn gehöre, habe das Ordnungsamt keinen Einfluss auf die gegenwärtige Nutzung und somit auch keine Kenntnisse darüber, erklärt Stadtsprecher Jürgen Stich. „Wenn es ein Verbot des Betretens gibt oder es um eine Strafandrohung bei Nichtbefolgen des Verbots gehen sollte, dann ist das allein Sache des Eigentümers der Fläche“, sagt er. Das städtische Ordnungsamt darf nicht tätig werden.

Doch wohin nun mit seinen Hunden in Teltow? In der Stadt selbst existiere aktuell nicht ein einziges Hundeauslaufgebiet, das für die Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben sei, erklärt Jürgen Stich. Diskutiert wurde darüber in Teltow jedoch schon vor einigen Jahren, doch die Idee geriet in Vergessenheit. „Sollte die Notwendigkeit in der Stadt irgendwann bestehen, dann kann man aber gerne ­darüber sprechen und nach einer Lösung suchen“, verspricht Teltows ­Bürgermeister Thomas Schmidt. Denn im innerstädtischen Bereich herrscht Leinenzwang.

In Stahnsdorf und seinen Ortsteilen gibt es einige wenige Gebiete, in denen Hunde nicht an der Leine geführt werden müssen. Dazu zählen einzelne Flächen zwischen Ruhlsdorfer Straße und Güterfelder Damm (detaillierte Karten dazu unter www.stahnsdorf.de unter Hinweise und Verordnungen). Ein Anleinzwang gilt dagegen unter anderem im Bereich Upstallwiese und in den angrenzenden Straßen (u. a. Potsdamer Allee, ­Parkallee, Güterfelder Damm), der gesamten Ortsdurchfahrt der L77 und L76, in der Wannseestraße (vom Ortseingang bis zur Einmündung Potsdamer Allee) und dem Schleusenweg ab der Potsdamer ­Allee bis zur Einmündung Wannseestraße. Außerdem ist es nicht gestattet, Hunde im Umkreis von 300 Metern vor Schulen, Kindertagesstätten und Altenpflegeheimen frei laufen zu lassen, heißt es auf der Gemeindeseite.

Nach der Brandenburgischen Hundehalterverordnung (§3) richtet man sich auch in der Gemeinde Kleinmachnow. Ein Hundeauslaufgebiet? Fehlanzeige. Nicht weit entfernt liegt jedoch das Hundeauslaufgebiet „Düppeler Forst“, gleich neben der Stammbahn auf Berliner Gebiet. Gemeindesprecherin Martina Bellack weist außerdem darauf hin, dass zusätzlich der §15 Absatz 8 des Brandenburgischen Waldgesetzes in der Gemeinde gilt. In diesem wird festgelegt, dass Leinenzwang auch in Waldgebieten herrscht. „Das gilt auch für den Bannwald“, erinnert sie.

Für Helga Seber ist es nicht nachvollziehbar, dass es in der Region so wenige geeignete Flächen gibt, auf denen Hunde ohne Leine ihren Auslauf erhalten. Sie ist Vorsitzende des Gebrauchshundevereins (GHV) Berlin-Spandau / Güterfelde e. V. und selbst Besitzerin zweier Belgischer Schäferhunde. „Wer seinem Hund keinen Auslauf gewährt, handelt nicht tierschutzgerecht“, sagt sie und weiter: „Ein Hund ist, je nach Rasse, ein Lauftier. Ein Garten reicht dafür in der Regel also nicht aus.“ Zudem sei es für das Tier wichtig, mit anderen Hunden in Kontakt zu kommen und schnüffeln zu können. „Da sind auch die Kommunen in der Pflicht, die Möglichkeiten zu schaffen.“ Felder in der Umgebung hält sie indes für gefährlich. Nicht jeder Hund reagiere sofort auf Kommandos, wenn er seinem Jagdtrieb nachgehe – die Gefahr, dass der Hund in einen Konflikt mit einem Wildschwein gerät, sei nicht abschätzbar. Gleichzeitig können Hunde unbeabsichtigt zur Beute werden, und zwar die des Jägers. Im Januar 2014 wurde ein Labrador auf den Teltower Buschwiesen von einem Jäger erschossen. In diesem Gebiet herrscht Leinenzwang.

Ob und wann sich eine Kommune des Themas annimmt, bleibt abzuwarten.

Foto: www.pixabay.com

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