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Kleinmachnow: Einfacher zum Solarstrom dank Förderung

Eigentümer oder Mieter in Kleinmachnow, die eine Solaranlage an oder auf einem Gebäude in Kleinmachnow errichten wollen, können bei der Gemeinde einen Antrag auf Zuschuss stellen. Die ersten Fördermittel wurden bereits ausgezahlt. Die Voraussetzungen wurden nach ersten Erfahrungen erneut vereinfacht.

Seit Juli 2022 ist es möglich: Kleinmachnower, die eine Solaranlage auf einem Gebäude errichten möchten, können eine Förderung durch die Gemeinde erhalten. Gefördert werden festinstallierte Photovoltaikanlagen, zugehörige Batteriespeicher sowie steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit und ohne Speicher (Plug-In PV-Anlagen oder „Balkonkraftwerke“).

Insgesamt stehen für das Förderprogramm in den Jahren 2022 und 2023 jeweils 100.000 Euro zur Verfügung. Die Spanne der einmaligen Zuschüsse erstreckt sich, je nach Anlage, über 110 Euro bis maximal 900 Euro. Ziel ist eine dauerhafte Verbesserung der CO2-Bilanz und die Steigerung von erneuerbarer Stromerzeugung durch Solaranlagen an Wohngebäuden in Kleinmachnow.

Förderverfahren angepasst

Um den Antragsprozess für die Bürger zu vereinfachen, gibt es künftig nur noch drei Voraussetzungen zu beachten: technische Machbarkeit, Einhaltung der gestalterischen Festsetzungen und Berücksichtigung des Gehölzschutzes. Letzterer hat in der Gemeinde Kleinmachnow einen besonderen Stellenwert; daher wurde in der Neuauflage der Ausführungsvorschrift noch einmal hervorgehoben, dass eine Fällgenehmigung für vitale Bäume mit dem Ziel, eine Solaranlage zu errichten, grundsätzlich nicht erteilt wird.

Der Solaratlas Brandenburg ist weiterhin ein hilfreiches Instrument zur Überprüfung der Eignung der eigenen Dachfläche. Neu ist jedoch, dass die dort enthaltenen Angaben nicht mehr entscheidungsrelevant für die Förderung durch die Gemeinde sind.

Zudem haben die ersten Monate der Förderpraxis gezeigt, dass die Fachfirmen aufgrund der hohen Nachfrage auf dem Solarmarkt einen zeitlich größeren Vorlauf benötigen; Aufträge sollten daher frühzeitig erteilt werden. Künftig besteht auch ein Anspruch auf Solarförderung, wenn die Beauftragung einer Firma bereits vor Antragstellung erfolgte, solange mit dem Bau der Anlage noch nicht begonnen wurde. PM

Symbolbild: Pixabay.com