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Das ändert sich 2026

Im Jahr 2026 treten in Deutschland einige Änderungen bei Steuern und Sozialleistungen in Kraft. Dazu gehören ein höherer Mindestlohn (13,90 Euro), mehr Kindergeld (259 Euro) sowie die Aktivrente für steuerfreie Hinzuverdienste im Alter. Gleichzeitig wird Energie durch wegfallende Förderungen teurer und die CO2-Bepreisung steigt. Auch in den Bereichen Schufa-Score und Lebensmittelkennzeichnung (Honig) gibt es Anpassungen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Arbeit & Soziales

Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Der Weg zur Arbeit lohnt sich steuerlich mehr: Seit dem 1. Januar können Pendler 38 Cent pro einfachem Kilometer geltend machen – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bislang galt der höhere Satz erst ab Kilometer 21, kürzere Strecken wurden nur mit 30 Cent berücksichtigt.

Was heißt das konkret?
Wer täglich pendelt, kann künftig mehr Fahrtkosten absetzen und seine Steuerlast senken.


Mehrwertsteuer in der Gastronomie sinkt

Restaurants, Imbisse und Caterer werden entlastet: Für Speisen gilt seit Jahresbeginn wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt 19. Getränke bleiben ausgenommen.

Was kommt bei Gästen an?
Essen gehen könnte günstiger werden – muss es aber nicht. Studien zeigen: Steuererleichterungen werden deutlich seltener weitergegeben als Steuererhöhungen.

Die Deutschen essen vergleichsweise selten im Restaurant: Laut einer Studie von GfK gehen 24 Prozent mindestens einmal pro Woche oder öfter auswärts essen, während fast ein Drittel seltener als einmal im Monat und 16 Prozent fast nie essen gehen. Von dem reduzierten Steuersatz sollen neben klassischen Restaurants und Hotels auch Bäckereien, Metzgereien, Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich der Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung profitieren.

Aktivrente: Steuerfreier Zuverdienst im Alter

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Sozialabgaben fallen weiterhin an, der Freibetrag gilt nur für nichtselbstständige Arbeit.

Ihr Vorteil:
Mehr Netto vom Brutto – ohne höhere Steuerbelastung für das übrige Einkommen. Der Freibetrag wird direkt über den Lohn berücksichtigt.


Steuern & Finanzen

Grundfreibetrag steigt

Der steuerfreie Grundbetrag wächst auf 12.348 Euro, für gemeinsam veranlagte Paare auf 24.696 Euro. Auch der Kinderfreibetrag steigt auf 6.828 Euro.

Das bedeutet:
Ein größerer Teil Ihres Einkommens bleibt komplett steuerfrei.


Rentenpunkte werden teurer

Ein Rentenpunkt kostet 2026 rund 9.661 Euro – etwa 270 Euro mehr als im Vorjahr. Grund ist der stark steigende Durchschnittsverdienst. Für einen vollen Punkt sind künftig rund 51.944 Euro Jahreseinkommen nötig.

Die Folge:
Für das gleiche Einkommen gibt es weniger Rentenpunkte. Auch freiwillige Beiträge steigen: Der Mindestbeitrag liegt bei 112,16 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.571,70 Euro im Monat.

Das neue Rentenpaket soll die Rente für kommende Generationen absichern und gleichzeitig freiwilliges Weiterarbeiten im Rentenalter attraktiver gestalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen einer Zusatzerhebung der EU-Arbeitskräfteerhebung 2023 mitteilt, waren 13 Prozent der Rentnerinnen und Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren hierzulande erwerbstätig.

Energie

CO₂-Preis steigt weiter

Der CO₂-Preis bewegt sich nun zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Der große Preissprung kommt zwar erst ab 2028 mit dem EU-Emissionshandel – die Kosten steigen aber schon jetzt.

Für Verbraucher heißt das:

Heizöl: ca. 3 Cent pro Liter mehr

Erdgas: rund 0,3 Cent pro kWh

Tanken: ebenfalls etwa 3 Cent mehr pro Liter
Mieter sollten die CO₂-Kosten in der Nebenkostenabrechnung genau prüfen.


Wärmepumpen: strengere Förderregeln

Für staatliche Zuschüsse gelten seit Januar schärfere technische Vorgaben, insbesondere beim Lärmschutz. Die maximale Förderung von bis zu 70 Prozent bleibt jedoch bestehen.

Wichtig:
Wärmepumpen, die die neuen Geräuschgrenzwerte nicht einhalten, sind ab 2026 nicht mehr förderfähig.

Die wichtigsten neuen Vorgaben für Wärmepumpen ab 2026 betreffen strengere Schallschutz-Anforderungen für eine staatliche Förderung (BEG), die nur noch Modelle mit mindestens 10 dB unter den EU-Grenzwerten bezuschusst, sowie die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung für Mieter in Mehrfamilienhäusern, die das sogenannte „Wärmepumpenprivileg“ abschafft. Zudem werden Wärmepumpen als steuerbare Verbraucher im Stromnetz flexibler durch Lastmanagement, was den sicheren Anschluss erleichtert, aber eine Drosselung der Leistung zulässt.

Verbraucherschutz

Recht auf Reparatur kommt

Ab dem 31. Juli gilt in Deutschland das EU-weite Recht auf Reparatur. Hersteller müssen für bestimmte Geräte Ersatzteile und Reparaturmöglichkeiten anbieten – auch nach Ablauf der Garantie.

Ihr Plus:
Defekte Geräte müssen nicht sofort ersetzt werden. Das spart Geld und schont die Umwelt.


SCHUFA stellt Bonitätssystem um

Ab Ende März ersetzt die SCHUFA ihr bisheriges System durch einen einheitlichen, transparenteren Score mit 12 Faktoren (Skala: 100 bis 999). Nutzer können ihren Wert künftig im kostenlosen Account besser nachvollziehen – auch per App.

Das bringt Ihnen:
Mehr Transparenz und mehr Kontrolle über Ihre Kreditwürdigkeit.


Honig: Herkunft wird klar ausgewiesen

Ab dem 14. Juni müssen bei Honigmischungen alle Herkunftsländer inklusive Prozentanteilen auf dem Etikett stehen. Die bisherige Angabe „EU-/Nicht-EU-Mischung“ entfällt.

Gut für Verbraucher:
Mehr Schutz vor gestrecktem Importhonig – und mehr Sichtbarkeit für heimische Imker.

Laut Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2023 rund 64.200 Tonnen Honig nach Deutschland importiert. Davon stammten 18.500 Tonnen aus EU-Ländern, der Rest aus Nicht-EU-Staaten. Die wichtigsten Lieferländer innerhalb der EU waren Ungarn (4.100 Tonnen) und Rumänien (3.900 Tonnen). Mit Abstand exportiert die Ukraine den meisten Honig außerhalb der EU nach Deutschland (13.100 Tonnen)gefolgt von Argentinien (9.100 Tonnen) und Mexiko (7.800 Tonnen).

Fotos: Pixabay.com