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Neun-Euro-Ticket: Was geht und was nicht?

Am 01. Juni beginnt mit dem Neun-Euro-Ticket ein besonderes bundesweites Experiment. Mit der stark vergünstigten Monatskarte können Bürger den gesamten Personennahverkehr nutzen. Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Ab morgen (Mittwoch, 01. Juni) bis zum 31. August können Fahrgäste in Brandenburg und Berlin das geplante Neun-Euro-Ticket in Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen. Das positive Votum von Bundestag und Bundesrat vom 19. bzw. 20. Mai hatte hierfür auch die letzten Hürden aus dem Weg geräumt.

Was müssen VBB-Abonnenten tun?

Vom Angebot profitieren auch Abonnenten unter anderem von VBB-Umweltkarten, Schüler, Semester- oder Formentickets oder VBB-Abos 65. Wird der Betrag monatlich vom Konto abgebucht, erfolgt eine automatische Reduzierung des bestehenden Abos: Zwischen Juni und August werden nur neun Euro anstelle des üblichen Betrags abgebucht. Bei jährlichen Zahlungen erhalten die Kunden eine Gutschrift. Allerdings sind monatlich abgerechnete Abonnements, die über Monatsgrenzen hinweg gültig sind und zum Teil auch in Monate fallen, die außerhalb des Aktionszeitraums liegen, nur begrenzt erstattungsfähig. Dies betrifft beispielsweise einen ab dem 15. Mai gültigen Monatsabschnitt – hier muss der Geltungszeitraum bis Ende Mai vollständig bezahlt werden; die Ermäßigung erfolgt nur für die verbleibende Zeit im Juni.

Für Abonnenten bleiben mit dem Neun-Euro-Ticket die Bedingungen des ursprünglichen Abos innerhalb des VBB-Bereiches erhalten. Dies betrifft etwa Mitnahme und Übertragbarkeit. So bleiben Umweltkarten innerhalb des Tarifbereichs übertragbar. Außerhalb des VBB- und anderer Tarifbereiche ist das Neun-Euro-Ticket ansonsten nicht übertragbar. Auch die Fahrradmitnahme mit dem Semesterticket ist weiterhin erlaubt. Wird das Neun-Euro-Ticket jedoch bundesweit für Reisen mit Regionalzügen genutzt, gelten die Vorteile eines VBB-Abonnements (Übertragbarkeit, Mitnahme etc.) nicht.

Kauf des Neun-Euro-Tickets ohne Abo

Von Juni bis August können Kunden das Neun-Euro-Ticket in Kundenzentren, an Fahrscheinautomaten oder per App als jeweils separates Monatsticket erwerben. Auch in einigen Bussen ist dies beim Fahrpersonal möglich, nicht jedoch in den Fahrzeugen der BVG. Ein Drei-Monats-Abo für den gesamten Aktionszeitraum ist nicht vorgesehen; das Ticket kann nur für jeweils einen Kalendermonat erworben werden. Wird es in Papierform erworben, ist es erst mit Eintragung des Inhabers gültig.

Übertragbarkeit und Mitnahmeregelungen

Handelt es sich nicht um ein auf 9 Euro ermäßigtes Abonnement (siehe oben), ist das Neun-Euro-Ticket nicht übertragbar und muss personalisiert werden. Auch Hunde und Fahrräder dürfen dann nicht mitgenommen werden. Zudem dürfen keine weiteren Personen unentgeltlich mitgenommen werden; Kinder unter 6 Jahren sowie Kinderwagen und Gepäck sind davon ausgenommen. Für Fahrräder ist ein zusätzliches Ticket notwendig. Innerhalb des VBB-Bereichs behalten Abonnenten ihre Tarifbedingungen, außerhalb dessen gilt das Neun-Euro-Ticket wie ein 2.-Klasse-Fahrschein ohne zusätzliche Erweiterungen oder Vergünstigungen (Übertragbarkeit, Mitnahme etc.).

Erstattung bei Schüler- und Semestertickets

In Berlin erfolgt keine Erstattung des AB-Schülertickets, da durch die Leistung des Landes Berlin keine eigenen Unkosten anfallen. Studenten erhalten die „zuviel“ gezahlten Beiträge erstattet. Allerdings sind Zeitpunkt und Modalitäten der Erstattung bislang unklar.

In welchen Zügen ist das Neun-Euro-Ticket gültig?

Das Angebot gilt für den Nahverkehr im gesamten Bundesgebiet: für alle U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Linienbusse, teilweise für Fähren sowie für Regionalbahnen und Regionalexpresse der Deutschen Bahn und anderer durch die Länder beauftragten Eisenbahnunternehmen. Fernzüge wie ICE, IC und EC sind ausdrücklich ausgenommen. Dies gilt auch für IC-Linien, die mit Regionalzugtickets genutzt werden können. In Brandenburg betrifft dies nach aktuellem Stand die IC-Verbindungen zwischen Cottbus und Potsdam, Berlin und Elsterwerda sowie Berlin und Prenzlau. Auch Fahrten nach Polen sind nicht im Ticket inbegriffen. Dafür muss ab der letzten Haltestelle im VBB-Bereich ein normaler Fahrschein gekauft werden. Ausgenommen sind auch Flixbus, Flixtrain und Eurolines.

Rückgabe bereits gekaufter regulärer Tickets

Tickets mit aufgedrucktem Gültigkeitsdatum (etwa Monatskarten) können vor ihrem ersten Geltungstag beim jeweiligen Ausgabeunternehmen zurückgegeben werden. Allerdings ist bei gleitenden Monatstickets (keine Abos) keine Teilerstattung möglich. Kunden können sich also keine Monatskarte, deren Gültigkeit Mitte Mai beginnt und Mitte Juni endet, anteilig für den Juni erstatten lassen und ab Juni stattdessen das Neun-Euro-Ticket nutzen.

Der VBB hat alle wichtigen Informationen rund um das Neun-Euro-Ticket gebündelt und aufbereitet: https://www.vbb.de/tickets/sondertickets/9-euro-ticket/ ph

Bild: Redaktion