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Finanzminister Keller wirbt für elektronische Abgabe der Steuererklärung

Angesichts der nahenden Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2025 am 31. Juli 2026 hat Brandenburgs Finanzminister Daniel Keller dafür geworben, die Erklärung elektronisch abzugeben. Das könne kostenlos im Onlineportal der Steuerverwaltung ELSTER oder mit einem anderen Softwareprodukt geschehen, das die Daten über eine Schnittstelle dann ebenfalls elektronisch und verschlüsselt an die Steuerverwaltung übermittelt.

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BrandenburgGeldWissen

Kontoverbindungen der Finanzämter im Land Brandenburg gelten weiterhin

Ab dem heutigen Donnerstag (9. Oktober) ist bei elektronischen Überweisungen eine neue Empfängerprüfung für Banken und Sparkassen vorgeschrieben. Die Überprüfung des Zahlungsempfängers – die sogenannte „Verification of Payee“ – hat seit Anfang der Woche auch bei Brandenburgs Finanzämtern zu mehreren Nachfragen von Steuerpflichtigen geführt. Aus diesem Anlass weist das Finanzministerium in Potsdam darauf hin, dass die Kontoverbindungen der 13 Finanzämter unverändert bleiben und weiter aus dem Namen des jeweiligen Finanzamtes und der bisherigen IBAN-Nummer bestehen. Entsprechend vorgenommene Überweisungen erreichen die Finanzämter weiterhin.

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GeldPotsdamWirtschaft

Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige

Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen vom 23. bis einschließlich 27. Dezember 2024 nicht mit Vollstreckungen der Finanzämter rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.

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BrandenburgGeld

Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige

Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Daher müssen Bürger mit Steuerrückständen vom 22. bis einschließlich 29. Dezember nicht mit Vollstreckungen der Finanzämter rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.

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