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Finanzminister Keller wirbt für elektronische Abgabe der Steuererklärung

Angesichts der nahenden Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2025 am 31. Juli 2026 hat Brandenburgs Finanzminister Daniel Keller dafür geworben, die Erklärung elektronisch abzugeben. Das könne kostenlos im Onlineportal der Steuerverwaltung ELSTER oder mit einem anderen Softwareprodukt geschehen, das die Daten über eine Schnittstelle dann ebenfalls elektronisch und verschlüsselt an die Steuerverwaltung übermittelt.

Meine Empfehlung ist, wenn noch nicht geschehen, sich jetzt bei www.elster.de zu registrieren, da die Zusendung des Zugangscodes einige Tage dauert. Damit es mit der fristgerechten Abgabe bis Ende des Monats klappt“, betont Keller. Wer sich noch schneller anmelden will, könne für die Authentifizierung auch die App „ELSTERSecure“ nutzen. Speziell in Brandenburg gebe es zudem den Service, dass Steuerpflichtige im Rahmen von „ELSTER vor Ort“ einen Termin im Finanzamt vereinbaren können, das dann bei der ELSTER-Registrierung helfe.

Der Finanzminister berichtete, dass sich an Brandenburgs Finanzämter sowohl all jene wenden, denen die Digitalisierung nicht schnell genug vonstattengehe als auch jene, die lieber ihre Einkommensteuererklärung auf Papier abgeben. „Mir ist daher wichtig zu betonen, dass wir niemand zwingen, seine Einkommensteuererklärung elektronisch abzugeben. Aber wir werben für die Vorteile der elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung“, unterstrich er. Daten, die den Finanzämtern schon vorliegen, könnten so einfach hochgeladen und müssen nicht mehr abgetippt werden. Außerdem würden bei der elektronischen Erstellung der Steuererklärung bereits während der Dateneingabe die erfassten Angaben überprüft. Es würden beispielsweise unvollständige oder fehlerhafte Eingaben angezeigt. Auf diese Weise könnten Fehler frühzeitig behoben, wodurch Rückfragen oder Korrekturen seitens des Finanzamts vermieden werden.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Und die Mehrheit der Steuerpflichtigen in Brandenburg reicht daher die Einkommensteuererklärung schon längst elektronisch ein“, so Keller. Für das Steuerjahr 2024 hätten 79,4 Prozent die Erklärung elektronisch und 20,6 Prozent auf Papier eingereicht. „Im Vergleich zu Einkommensteuererklärungen auf Papier ist die Bearbeitungszeit von elektronisch übermittelten Steuererklärungen durchschnittlich neun Tage schneller. Dies liegt daran, dass Papiererklärungen von den Finanzämtern erst sortiert und digitalisiert werden müssen, bevor eine Verarbeitung möglich ist“, erläutert Keller.

Er verwies auch auf zahlreiche elektronische Angebote der Steuerverwaltung, mit denen die Abgabe der Einkommensteuererklärung erleichtert werden.

ELSTER vor Ort

So helfen Brandenburgs Finanzämter bei der Einrichtung eines ELSTER-Benutzerkontos und geben wertvolle Hinweise für die Nutzung des Portals. Weitere Informationen finden sie hier.

Vorausgefüllte Steuererklärung

Im Onlineportal der Steuerverwaltung ELSTER oder mit einem anderen Softwareprodukt kann die Funktion der vorausgefüllten Steuererklärung genutzt werden. Hierbei werden die dem Finanzamt vorliegenden Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilung automatisch an den richtigen Stellen übernommen.

Vereinfachte Steuererklärungen online

Für ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einfachelsterplus.de/) sowie Bezieherinnen und Bezieher von Alterseinkünften (einfach.elster.de/) bietet die Steuerverwaltung zudem vereinfachte elektronische Steuererklärungen an. Hierbei werden Steuerpflichtige durch eine nutzerfreundliche Gestaltung durch die Steuererklärung geführt.

MeinELSTER+ App

Mit der App können Steuerpflichtige ihre Belege direkt per Smartphone fotografieren und in ihrem ELSTER-Konto speichern. Die Texterkennung in ELSTER hilft diese Belege zu kategorisieren und Beträge in die richtigen Formularzeilen zu übernehmen. Zudem können Steuerpflichtige ihre Belege gleich in den Formularen verknüpfen und dem Finanzamt zum elektronischen Abruf bereitstellen oder diese erst später nach Aufforderung über die digitale Belegnachreichung an das Finanzamt übermitteln.

Keine Belege auf Papier einreichen

Ferner weist das Finanzministerium daraufhin, dass bereits seit 2017 das Einreichen von Belegen zusammen mit der Steuererklärung nicht mehr notwendig ist. Papierbelege stellen für die Finanzverwaltung eine besondere Herausforderung dar, da diese zur Nutzung erst aufwendig digitalisiert werden müssen, obwohl diese oftmals für die Bearbeitung gar nicht benötigt werden. Finanzminister Keller: „Bitte verzichten Sie daher auf das Einreichen von Belegen auf Papier. Das trägt dazu bei, dass die Bearbeitung insgesamt verkürzt werden kann.“

Hintergrund:

Am 31. Juli 2026 endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2025 für alle Steuerpflichtigen, die nicht steuerlich beraten werden und zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu zählen zum Beispiel all jene, die 2025 Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitigem Arbeitsausfall erhalten haben.

Die Frist zur Abgabe für all jene, die sich steuerlich beraten lassen, endet am 1. März 2027, weil der eigentliche Stichtag (28. Februar 2027) auf einen Sonntag fällt.

Foto: Archiv stadtblatt-online.de