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Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige

Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Daher müssen Bürger mit Steuerrückständen vom 22. bis einschließlich 29. Dezember nicht mit Vollstreckungen der Finanzämter rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.

Die große Mehrheit in Brandenburg sind ehrliche und pünktlich zahlende Steuerpflichtige. Sie können darauf vertrauen, dass bei säumigen Bürgern Steuerrückstände von den Finanzämtern auch konsequent erhoben werden. Alles andere wäre ungerecht. Aber unter dem Weihnachtsbaum werden Außenstände vorrübergehend nicht vollstreckt, das ist die gute Tradition des Weihnachtsfriedens, der während der Festtage gilt“, sagte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ansonsten ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde.

Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, sind in den Tagen zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel Brandenburgs 13 Finanzämter am Donnerstag, den 28. Dezember, zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr zu erreichen. Am Mittwoch, den 27. Dezember, und am Freitag, den 29. Dezember, bleiben die Finanzämter geschlossen. Die Außenstellen in Finsterwalde, Fürstenwalde und Pritzwalk sowie der Vor-Ort-Service in Neuruppin und Perleberg sind am 2. Januar 2024 ab 08:00 Uhr wieder zu erreichen.

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