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Härtefallfonds des Landes Brandenburg für politisch Verfolgte: Antragstellungen sind für das Jahr 2026 noch möglich

Menschen, die in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder in der DDR politisch verfolgt wurden und
ihren Wohnsitz in Brandenburg haben, können in wirtschaftlichen Notlagen Unterstützung durch das
Land Brandenburg erhalten. Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der
kommunistischen Diktatur (LAkD) berät Interessierte und begleitet die Antragstellung.

Antragsberechtigt sind ehemals politisch Verfolgte, die ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben und nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen bzw. dem Häftlingshilfegesetz rehabilitiert wurden und in ihrer wirtschaftlichen Lage in besonderem Maße beeinträchtig sind.

Unterstützt werden können insbesondere:

Maßnahmen für selbstbestimmtes Wohnen, bei Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder die alters- und behindertengerechte Ausstattung von Wohnraum,

gesundheitliche Maßnahmen, die nicht von Krankenkassen übernommen werden oder Krankenkassenleistungen, deren Eigenbeteiligung sehr hoch ist, wie beispielsweise für Zahnprothetik oder Hörgeräte,

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die nicht oder nicht ausreichend gefördert werden, um eine
nachhaltige Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen,

Verbesserung der Mobilität mit dem Ziel, die Selbstständigkeit und soziale Teilhabe zu fördern.


Zum Härtefallfonds sagt Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke:
„Mit dem Härtefallfonds können wir ehemals politisch Verfolgten in schwierigen Situationen ganz gezielt
Unterstützung geben. Wie wichtig solche Hilfen zur Verbesserung der Lebenssituation sind, können wir
immer wieder eindrücklich erleben. Unser Beratungsteam begleitet die Antragstellung von der ersten
Information bis zur erfolgreichen Zuwendung. Die Anfragen können ab sofort gestellt werden.“


Interessierte können sich während der Sprechzeiten (Mo bis Do von 8:30 bis 15 Uhr und Fr von 8:30 bis
14 Uhr unter 0331 23729217) oder schriftlich an die LAkD wenden.

Die Richtlinie für den Härtefallfonds und alle Informationen zu Beratung und Antragstellung finden Sie auf der Homepage: https://aufarbeitung.brandenburg.de/beratung/haertefallfonds/

Foto: pexels.com/ lizenzfrei