KleinmachnowUmwelt

Gemeinde Kleinmachnow fördert Solardächer

Kleinmachnower Eigentümer und Mieter, die auf ihrem Haus eine Solaranlage installieren wollen, können ab sofort einen Antrag auf Förderung durch die Gemeinde Kleinmachnow stellen.

Ab sofort können Eigentümer oder Mieter, die eine Solaranlage an oder auf einem Gebäude in Kleinmachnow errichten wollen, einen Antrag auf Zuschuss bei der Gemeinde stellen. Gefördert werden hierbei festinstallierte Photovoltaikanlagen, zugehörige Batteriespeicher sowie steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit und ohne Speicher (Plug-In PV-Anlagen oder „Balkonkraftwerke“).

Insgesamt stehen dafür in den Jahren 2022 und 2023 jeweils 100.000 Euro zur Verfügung. Die Spanne der einmaligen Zuschüsse erstreckt sich, je nach Anlage, über 110 Euro bis max. 900 Euro. Ziel ist eine dauerhafte Verbesserung der CO2-Bilanz und die Steigerung von erneuerbarer Stromerzeugung durch Solaranlagen an Wohngebäuden in Kleinmachnow.

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens schriftlich über ein vorgegebenes Antragsformular bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Das Formular kann auf der Website der Gemeinde unter www.kleinmachnow.de/Umwelt-Planung/Klimaschutz/Klimaschutz-zu-Hause/ heruntergeladen werden.

Damit der Zuschuss bewilligt werden kann, gilt es für die Antragsteller, die Eignung ihres Daches über technische, gestaltungsrechtliche und umwelttechnische Checks nachzuweisen. Dem Antragsformular sind zudem Fotos der vorgesehenen Dachfläche, ein Eigentumsnachweis bzw. bei Mietobjekten eine Einverständniserklärung des Eigentümers und ein Kostenvoranschlag des ausführenden Fachbetriebs beizulegen.

Mit der Installation der Anlage kann begonnen werden, sobald die Antragsbewilligung vorliegt. Die Installation muss dann innerhalb von neun Monaten erfolgen. Spätestens drei Monate nach der Installation ist eine Schlussrechnung, Fotos der montierten Anlage sowie ein Nachweis der Anlagenanmeldung beim Netzbetreiber vorzulegen. Erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen kann die Auszahlung der Zuschüsse erfolgen. Näheres zu den Förderbedingungen und der Antragsdurchführung ist der Förderrichtlinie „Förderprogramm Solardach“ und der dazugehörigen Ausführungsvorschrift zu entnehmen. PM/ph

Symbolbild: Pixabay.com