Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung beschlossen
Die Besoldung von Beamten sowie Richtern des Landes Brandenburg soll angepasst werden. Das sieht ein vom Finanzministerium vorgelegter Gesetzentwurf vor, dem das Kabinett nun zugestimmt hat. Stimmt auch der Landtag dem Gesetzentwurf zu, steigt die Besoldung der Beamten und Richter im Jahr 2024 in zwei Schritten um insgesamt 10,56 Prozent. Entsprechend werden auch die Pensionen der Versorgungsempfänger erhöht. Neben dieser Erhöhung enthält der Gesetzentwurf weitere besoldungsrechtliche Maßnahmen, mit denen Fachkräfte gewonnen und gehalten werden sollen.
Nach Aussage von Finanzministerin Katrin Lange führt der Gesetzentwurf „zu zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt“. Dennoch sei die deutliche Erhöhung der Besoldung richtig und geboten für das Land Brandenburg. „Zum ersten übertragen wir wie zugesagt das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom Dezember 2023 auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger. Zum zweiten setzen wir verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes um, die im Oktober 2023 mit den Gewerkschaften für den Landesdienst vereinbart wurden. Und zum dritten ziehen wir, da es verfassungsrechtlich geboten ist, die Erhöhung der Besoldung zeitlich vor“, fasste die Finanzministerin die zentralen Punkte zusammen.
Lange weiter: „Ein starker, leistungsfähiger Staat muss auch in Zukunft geeignete Fachkräfte gewinnen und an sich binden. Das ist in den letzten Jahren deutlich schwerer geworden. Dieser Aufgabe müssen wir uns in Brandenburg stellen.“
So hatte der brandenburgische Landtag bereits im vergangenen Dezember das Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz mit einer Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro für den Dezember 2023 und Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von monatlich 120 Euro für Januar bis Oktober 2024 beschlossen, die erstmals Ende Februar 2024 ausgezahlt wurden.
Umsetzung des Tarifabschlusses und Gewährleistung der amtsangemessenen Alimentation
Der Gesetzentwurf folgt den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien einer amtsangemessenen Alimentation. Insofern ist es geboten, die Anpassungen der Besoldung gegenüber dem Tarifergebnis zeitlich vorzuziehen und den zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarten Sockelbetrag bzw. Mindesterhöhungsbetrag in eine lineare Erhöhung umzurechnen.
In einem ersten Schritt sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 4,76 Prozent erhöht werden. Außerdem werden die Anwärtergrundbeträge ab diesem Zeitpunkt um 100 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt soll ab dem 1. Juli 2024 eine weitere lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 5,54 Prozent erfolgen. Die Anwärtergrundbeträge werden ab diesem Zeitpunkt um 50 Euro angehoben.
Der Gesetzentwurf sieht ebenso vor, den Familienzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2024 für erste und zweite Kinder um 65 Euro pro Kind und für dritte und weitere Kinder um 135 Euro anzuheben.
Für die besoldungs- und versorgungsrechtlichen Maßnahmen entstehen insgesamt Mehrausgaben in Höhe von rund 224,68 Millionen Euro für das Jahr 2024 und circa 301,49 Millionen Euro ab dem Jahr 2025.
Umsetzung der Vereinbarung mit den Gewerkschaften aus dem Oktober 2023
Mit dem Gesetzentwurf sollen zudem Vereinbarungen aus dem Maßnahmenpaket zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften umgesetzt werden, die Landesregierung und Gewerkschaften am 18. Oktober 2023 geschlossen hatten.
So soll es in Zeiten des Fachkräftemangels künftig möglich sein, mehr Beamten und Richtern zusätzlich zu der Besoldung einen sogenannten Personalbindungszuschlag zu zahlen. Dieser Zuschlag kann gezahlt werden, wenn dringend benötigte Beschäftigte von einem geplanten vorzeitigen Ruhestand absehen oder diesen verschieben. Insbesondere der Lehrkräftebedarf hat den Anlass gesetzt, solche besoldungsrechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit zu bieten.
Der Gesetzentwurf sieht überdies vor, dass Lehrkräfte für freiwillige Zusatzstunden über ihre Pflichtstundenzahl hinaus eine Ausgleichszahlung erhalten. Auch soll die Zulagengewährung für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen ausgeweitet werden.
Maßnahmen für die Justiz- und Steuerverwaltung sowie für den Verfassungsschutz
Der Gesetzentwurf hat auch zum Inhalt, die Außendienstzulage für Beamte des mittleren und gehobenen Diensts der Steuerverwaltung auf einheitlich 80 Euro anzuheben.
Amtsanwälte im Justizdienst des Landes erhalten künftig eine allgemeine Stellenzulage. Für Beamte beim Verfassungsschutz sieht der Gesetzentwurf eine Anhebung der Sicherheitszulage vor.
Für das Land Brandenburg sind rund 34.100 Beamte sowie weitere rund 27.300 Tarifbeschäftigte tätig. Dazu gehören auch die Beschäftigten der Hochschulen im Land. Ferner wirken sich die Vereinbarungen teilweise auch auf die rund 17.500 Pensionäre des Landes aus.
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