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Energiesparmaßnahmen treten in Kraft

Leuchtreklame ausschalten, Ladentüren schließen, Heizung herunterdrehen: Seit heute gelten im öffentlichen und im privaten Sektor Bundesvorgaben zum Energiesparen.

Von der Bundesregierung festgelegte Maßnahmen zur kurzfristigen Sicherung der Energieversorgung treten heute in Kraft und gelten als „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ [sic] zunächst für sechs Monate. Damit will die Bundesregierung den Gaskonsum für Strom und Heizwärme sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich um bis zu 2,5 Prozent reduzieren.

In öffentlichen Gebäuden sollen Korridore, Foyers oder Technikräume nicht mehr stark beheizt werden; Ausnahmen sind sicherheitstechnische Gründe. Außerdem werden Arbeitsräume bei körperlich leichter und meist sitzender Arbeit nur noch bis maximal 19 Grad beheizt. Bislang war hier eine Mindesttemperatur von 20 grad vorgesehen. Für Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen gibt es Ausnahmeregelungen.

In öffentlichen Gebäuden dürfen Boiler und Durchlauferhitzer nicht mehr zur Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden; Ausnahmen bestehen bei hygienischen Gründen. Bei Gebäuden und Denkmälern wird die rein repräsentative Beleuchtung nun ausgeschaltet. Dies erfolgte bislang auf freiwilliger Basis. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungszeiten im Rahmen von Volksfesten oder Kulturveranstaltungen.

Maßnahmen für den privaten Bereich

In Mietverträgen werden Bestimmungen, die eine Mindesttemperatur vorsehen, vorübergehend ausgesetzt. Private Pools dürfen weder in Innenräumen noch außerhalb des Hauses mit Gas oder Strom geheizt werden. Zudem müssen Gasversorger und Wohnhausbesitzer die Kunden frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch informieren. Dies soll spätestens zum Anfang der Heizsaison passieren.

Gewerblich beleuchtete Werbeflächen müssen zwischen 22:00 und 16:00 Uhr am Folgetag ausgeschaltet bleiben. Ausnahmen sind nur für die Verkehrssicherheit vorgesehen, beispielsweise bei Bahnunterführungen. Im Einzelhandel dürfen Türen zu beheizten Ladenräumen ab heute nicht mehr permanent offenstehen; Ausnahmen gelten für Fluchtwege. ph

Symbolbild: Pixabay.com