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Warnung vor unseriösen Energieanbietern

Die Energiepreise steigen, viele Bürger sind verunsichert. Davon profitieren Kriminelle, die sich als falsche Mitarbeiter der Stadtwerke ausgeben und Unterschriften an der Haustür erschleichen.

Viele Verbraucher stürmten in den letzten Tagen das Beratungszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) in Frankfurt (Oder) oder riefen verzweifelt beim Servicetelefon an: Die Stadtwerke bestätigen den Betroffenen die Kündigung ihres laufenden Energievertrags und das, obwohl sie nie eine Kündigung ausgesprochen hatten. Allen gemein ist ein vorangegangener Besuch an der Haustür, bei dem vermeintliche Mitarbeiter der Stadtwerke nach ausführlichen Gesprächen mit viel Detailkenntnis um eine Unterschrift auf einem Tablet baten. Die VZB warnt: „Lassen Sie sich von unbekannten Personen in keine Gespräche verwickeln.“

Es sind fordernde Zeiten für Verbraucher. Die Regierung streitet über Gasumlagen und andere finanzielle Herausforderungen, vielen Kunden flattern derzeit Preiserhöhungen ins Haus, deren Seriosität und Rechtmäßigkeit für den Laien angesichts der sich ständig verändernden Lage nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist. Diese unsichere Situation haben einige windige Personen offenbar zu ihrem Vorteil nutzen wollen. Sich als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgebend, suchten sie zahlreiche Haushalte in Frankfurt (Oder) auf. Die Verbraucher sollten etwas auf einem Tablet unterschreiben. „Die angeblichen Vertreter der Stadtwerke waren dabei nach Aussagen von Betroffenen erstaunlich gut über die bestehende vertragliche Situation informiert und konnten sich so offenbar mühelos das Vertrauen von Kund:innen sämtlicher Altersgruppen erschleichen“, beschreibt Gerald Kutz, Verbraucherberater im Beratungszentrum Frankfurt (Oder) die Lage vor Ort.

Erste Indizien sprechen dafür, dass die Kunden mit ihrer Unterschrift vermeintlich einen neuen Vertrag beim Anbieter Vattenfall abgeschlossen hätten. Schriftlich liegt den der VZB bekannten Personen bislang noch nichts vor. „Betroffene haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Vertrag an der Haustür innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Vertragsunterlagen zu widerrufen. Sie sollten daher den Briefkasten oder das E-Mail-Postfach in den nächsten Tagen und Wochen besonders aufmerksam überwachen. Im vorliegenden Fall raten wir aber auch unbedingt zur Strafanzeige, denn nach unserer Kenntnis wurde die Unterschrift unter einem Vorwand erschlichen“, so Kutz.

Die VZB sieht in den konkreten Fällen aber auch die Stadtwerke in der Pflicht und fordert: „Den Kund:innen muss der Weg zurück in ihren ursprünglichen Vertrag ermöglicht werden.“ Betroffene können sich an die Beratung der Verbraucherzentrale wenden.

Für weitere Fragen rund um Geschäfte am Telefon oder an der Haustür können Verbraucher die individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Symbolbild: Pixabay.com