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Kommunale Handlungsfähigkeit trotz Corona

Region. Debatten, Austausch, Transparenz: Lokale Politik ist ohne die Sitzungen von Stadt- und Gemeindevertretungen undenkbar. Durch die Corona-Krise ist in vielen Rathäusern und Sitzungssälen jedoch gedrückte Ruhe eingekehrt – Sitzungen werden abgesagt oder auf unbestimmte Zeit verschoben. Am Mittwoch sorgte ein Beschluss der Brandenburger Landesregierung jedoch dafür, dass die Städte und Kommunen trotz der aktuelen krise handlungsfähig bleiben: Auf Vorschlag der SPD-geführten Koalition beschloss der Potsdamer Landtag eine Regelung zur Kommunalverfassung, die den örtlichen Parlamenten die Möglichkeit eröffnet, eröffnet, notfalls in Video- oder Telefonkonferenzen zu tagen.

„Damit sichern und stärken wir die kommunale Demokratie auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie“, erklärte der SPD-Landtagsabgeordnete Sebastian Rüter.

Wegen der Kontaktbeschränkungen und zum Schutz von Angehörigen von Risikogruppen sei es für Kommunalparlamente und -gremien gegenwärtig schwierig, in Präsenz zu tagen und notwendige Beschlüsse zu fassen, so Rüter weiter, der für die Sozialdemokraten den Wahlkreis Potsdam-Mittelmark IV im Landtag vertritt. Hier greife das verabschiedete „Gesetz zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage“, indem es Ausnahmeregelungen zulasse.

Auch der Koalitionspartner CDU trug die Entscheidung für dieses Notlagengesetz mit. Durch abgesagte Sitzungen blieben wichtige Beschlüsse für die Gemeinden auf der Strecke, mahnte der Unionsabgeordnete André Schaller in der vorangehenden Debatte. Eine problematisch große Zahl von Entscheidungen sei daher nicht von der demokratisch gewählten Vertretung, sondern von den Verwaltungsbeamten per Eilentscheidungen getroffen worden. „Wir müssen die Kommunalparlamente wieder handlungs- und entscheidungsfähig machen“, forderte er. Eine spätere Änderung der Kommunalverfassung sei durchaus möglich, um diese in Bezug auf Notlagen und Digitalisierung zu verfolgen. Dem pflichtete auch der Grünen-Landtagsabgeordnete Heiner Klemp bei: „Ich kann mir gut vorstellen, dass Video-Konferenzen künftig zum normalen Instrumentarium der Kommunalparlamente gehören.“

Innenminister Michael Stübgen (CDU) wies jedoch darauf hin, dass die Ausnahme-Regelungen in der aktuellen Notlage ausdrücklich nur vorübergehend gelten sollen: „Wir wollen so schnell wie möglich zu Präsenzsitzungen der Parlamente in der Öffentlichkeit zurückkehren.“ Nur die AfD votierte gegen die Vorlage: Die Gemeindevertretungen könnten durchaus zusammentreten. Für die Einführung von Video- und Telefonkonferenzen sei dagegen eine Änderung der Kommunalverfassung erforderlich.

Die beschlossenen Maßnahmen, die zur weiteren Bekämpfung des Corona-Virus beitragen sollen, treten am 20. April in Kraft und gelten bis 30. Juni. Der Landtag beschloss zudem, dass die Landesregierung bis 15. Juni einen Erfahrungsbericht über die Erfahrungen der Kommunalparlamente mit den neuen Möglichkeiten vorlegen solle.                                 PM

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