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Erinnern an die Opfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953

Zum Gedenken an die Opfer des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in der DDR findet am 17. Juni um 17:00 Uhr eine Kranzniederlegung vor dem Denkmal auf dem „Platz des 17. Juni“ (ehemaliger Hamburger Platz) in Teltow statt. Eine Skulptur mit dem Titel „Die Forderung“ erinnert dort an den Arbeiteraufstand. Die Skulptur wurde 2011 in Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern des Immanuel-Kant-Gymnasiums, dem Geschichtslehrer Gregor Wilkening, dem Künstler Torsten Theel und der Stadt Teltow geschaffen. Zum gemeinsamen Gedenken wird hiermit eingeladen.

Mit einer zentralen Gedenkveranstaltung in der Gedenkstätte Lindenstraße in Potsdam hat das Land Brandenburg heute an den Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 erinnert und der Opfer von Repression und Gewalt gedacht. Der stellvertretende Ministerpräsident Robert Crumbach, die Landesaufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke, der Vizepräsident des Landtages Brandenburg, Rainer Genilke, sowie der Potsdamer Bürgermeister Burkhard Exner nahmen daran teil.

Crumbach erinnerte in seiner Ansprache an den mutigen Einsatz der Demonstrierenden: „Der 17. Juni 1953 bleibt ein Tag des Gedenkens und der Mahnung. Die Menschen, die damals aufstanden, forderten Freiheit, Demokratie und soziale Gerechtigkeit – Werte, die wir auch heute wieder verteidigen müssen. Ihr Mut verdient unseren tiefen Respekt und dient uns heute als Vorbild.“ Mit der Gedenkfeier setzte das Land Brandenburg ein sichtbares Zeichen der Erinnerung an das demokratische Selbstverständnis. Die Auseinandersetzung mit der Geschichte bleibe, so Crumbach, eine zentrale Aufgabe, um die freiheitlichen Werte der Gegenwart zu bewahren.

Nooke unterstrich die Bedeutung des Volksaufstandes: „Gedenktage wie der 17. Juni sind wichtige Wegmarken, um das, was die Menschen mit Mut und Entschlossenheit damals in vielen Orten des Landes Brandenburg forderten, ins Gedächtnis zu rufen und an die nachkommenden Generationen weiterzugeben: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Verbunden damit ist aber auch die Erinnerung daran, mit welcher Härte die Diktatur auf den Freiheitswillen reagierte. Dies niemals zu vergessen, ist uns ein wichtiges Anliegen.“

Genilke ergänzte: „Damit historisch relevante Ereignisse niemals in Vergessenheit geraten, haben wir als Gesellschaft die Aufgabe, zu erinnern und zu mahnen. Im Juni 1953 waren es mutige Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Leben in Freiheit und Gerechtigkeit stark gemacht haben. Diesen Mut dürfen wir niemals vergessen und es verpflichtet uns, auch heute dafür einzustehen. Dazu gehört auch, den 17. Juni wieder mehr ins Bewusstsein der Menschen zu rufen und die historische Relevanz im Rahmen von politischer Bildung auch bei Kindern und Jugendlichen zu stärken.“

Exner mahnte: „Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit – das zeigt der 17. Juni 1953. Die Menschen in der DDR erhoben sich damals mit großem Mut gegen Unrecht, Willkür und Unterdrückung. Dieses Vermächtnis verpflichtet uns, für unsere Freiheit einzustehen und zeigt uns, dass wir wachsam bleiben müssen, wenn demokratische Werte in Frage gestellt werden. Für Demokratie und ihren Erhalt müssen wir stets und beharrlich eintreten.“

Am 17. Juni 1953 protestierten rund eine Million Menschen in Ost-Berlin und der DDR weitgehend friedlich gegen die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Sie äußerten ihren Unmut über wachsende soziale Probleme, Bevormundung und Repression. Die SED-Führung war mit den Protesten überfordert und flüchtete unter den Schutz der sowjetischen Behörden in die Gebäude der früheren Festungspionierschule in Berlin-Karlshorst.Die Sowjetunion verhängte daraufhin das Kriegsrecht und übernahm offiziell die Regierungsgewalt in weiten Teilen der DDR. Die Truppen der Roten reagierten mit Härte – unter massivem Einsatz von Militär, Volkspolizei und Staatssicherheit wurde der Aufstand vom 17. Juni niedergeschlagen. 15.000 Menschen wurden im Zusammenhang mit dem Aufstand verhaftet. Bis Ende Januar 1954 wurden 1.526 Angeklagte verurteilt. Mindestens 50 Menschen kamen bei dem Aufstand ums Leben, darunter auch Angehörige der DDR-Sicherheitsorgane. Am 3. Juli 1953 erklärte der Deutsche Bundestag den 17. Juni zum „Tag der Deutschen Einheit“, der in der Bundesrepublik bis 1990 ein gesetzlicher Feiertag blieb.

Foto: Redaktion