Serienvergewaltiger: 14 Jahre Haft
Ein Serienvergewaltiger hielt die Region im vergangenen Sommer bis zu seiner Verhaftung in Angst und Schrecken. Im Februar begann der Prozess, nun folgte das Urteil: 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Mit ihrem Urteilsspruch blieben die Richter nur knapp unter der möglichen Höchststrafe gegen den Serien-Vergewaltiger: Am Montag hat das Berliner Landgericht 14 Jahre Gefängnis verhängt und eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Sicherungsverwahrung dient laut Gesetz dem Schutz der Allgemeinheit vor dem Täter, ist generell unbefristet und wird wie die zuvor verbüßte Haftstrafe in Justizvollzugsanstalten verbracht, allerdings mit einigen Erleichterungen. Es erfolgt jährlich eine Überprüfung hinsichtlich des Gefährdungspotenzials.
Der aus Serbien stammende Siniša K. habe laut Urteil innerhalb eines Monats sieben Frauen und Jugendliche,, 14 bis 27 Jahre alt, attackiert – „zum Teil mit besonderer Brutalität, bis zu drei Stunden lang“. Drei Taten ereigneten sich in Berlin-Wannsee, eine in der Nähe des Panzerdenkmals in Kleinmachnow und jeweils eine in Bernau, in Berlin-Nikolassee und zwischen der Autobahn A115 und dem Teltowkanal. Wenige Stunden nach dieser letzten Tat ging K. am 14. Juli der Polizei nahe der Grenze zwischen Berlin und Brandenburg ins Netz. Die Opfer würden bis heute unter den psychischen Folgen leiden, so das Gericht. Der 30-jährige K. sei weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit.
Die Tatserie begann am 12. Juni des vorigen Jahres. Der nun Verurteilte sei „sehr gezielt, überlegt und kontrolliert vorgegangen“ und habe die Frauen, die ihm nicht bekannt waren, entweder zunächst freundlich angesprochen oder er sei sofort über sie hergefallen. Diese seien zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs gewesen. K. hatte überwiegend in Waldgebieten im Berliner Südwesten und in Brandenburg zugeschlagen. Sechs seiner Opfer habe er vergewaltigt, in einem Fall hätten Hilferufe der 18-Jährigen und die Anwesenheit eines Campers die Vollendung der Tat verhindert. Zudem wurde K. der gefährlichen Körperverletzung und – weil er einmal Geld verlangte – der versuchten räuberischen Erpressung schuldig gesprochen.
Angeklagter gestand seine Taten
Der Angeklagte Siniša K. hatte seine Taten im Prozess eingeräumt. „Ich schäme mich für meine Taten“, erklärte er am zweiten Prozesstag über seinen Verteidiger. Die Anwälte hatten auf eine Strafe von maximal zehn Jahren Haft plädiert und sich gegen eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Dagegen argumentierte der Vorsitzende Richter, für K. spreche lediglich sein Geständnis, wodurch den Geschädigten eine intensive Befragung im Prozess erspart geblieben sei. Gegen den nun Verurteilten spreche, dass er einschlägig vorbestraft ist. In seiner Heimat habe er bis Oktober 2018 über fünf Jahre Haft wegen Vergewaltigung verbüßt.
Bild: Polizei Berlin