Potsdam

Nach Bluttat im Oberlinhaus: Pflegerin zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Im April tötete eine Pflegerin vier schwerstbehinderte Menschen im Potsdamer Oberlinhaus. Nun wurde sie zu 15 Jahren Haft und zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wegen der Ermordung von vier schwerstbehinderten Bewohnern des Potsdamer Oberlinhauses ist eine frühere Pflegekraft am Mittwoch zu einer 15-jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem verfügte das Landgericht Potsdam ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Es befand die Angeklagte des vierfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen für schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht kam mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach. Diese hatte die Schuldfähigkeit der Angeklagten vorausgesetzt. Anklage sowie Verteidigung hatten die Unterbringung der 52-jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung beantragt.

Laut Landgericht sei es erwiesen, dass die Angeklagte am 28. April 2021 im Wohnheim des Potsdamer Oberlinhauses vier wehrlose Bewohner zwischen 31 und 56 Jahren mit einem Messer in ihren Zimmern getötet hat. Eine 43-jährige Bewohnerin überlebte nach einer Notoperation. Die Angeklagte hätte wegen ihres psychischen Zustandes dringend ärztliche Hilfe erhalten müssen, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in der Urteilsbegründung – auch am Tag der Taten. Wäre sie zum Arzt gegangen, könnten die Opfer heute noch leben und wären nicht „auf so grausame Weise ums Leben gekommen“.

Die psychiatrische Prozessgutachterin hatte in der vergangenen Woche über eine schwere Persönlichkeitsstörung der Täterin berichtet und deren Unterbringung im Maßregelvollzug empfohlen. Dort werden psychisch schwerkranke Straftäter untergebracht, die als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten. Dies soll eine Therapie der Straftäter ermöglichen und gleichzeitig den Schutz der Öffentlichkeit vor ihnen ermöglichen.

Die frühere Pflegerin war unmittelbar nach den Morgen unter dringendem Tatverdacht festgenommen worden. Das Amtsgericht hatte die sofortige Einweisung in eine psychiatrische Klinik angeordnet. Die Angeklagte hatte sich in ihrem Schlusswort bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt; es tue ihr leid. ph

Symbolbild: Pixabay.com