Berlin

Berlin: Mieterhöhung überprüfen lassen

Um auch in Zukunft Berlinerinnen und Berliner mit mittleren und geringen Einkommen vor Verdrängung und hohen Mieten zu schützen, unterzeichneten der Senat, die städtischen Wohnbaugesellschaften und die Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts – vor wenigen Wochen die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“.

Die Vereinbarung enthält u.a. eine Obergrenze für Mieterhöhungen und zwar auch für solche, die bereits zum 1. Januar 2017 ausgesprochen wurden. Insgesamt darf die Miete bei den städtischen Gesellschaften nun nicht um mehr als 2 Prozent pro Jahr und nicht um mehr als 8 Prozent rückwirkend für die letzten vier Jahre steigen. Liegt die 8-prozentige Steigerung über einem Wert von 30 Euro, wird die Erhöhung bei dieser Summe gekappt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Wohnungsbaugesellschaften fordern nun alle Mieterinnen und Mieter, die seit Anfang des Jahres ein Mieterhöhungsverlangen erhalten haben dazu auf, dieses überprüfen zu lassen. Dazu Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher: „Mit der Kooperationsvereinbarung haben wir gemeinsam sichergestellt, dass sich Mieterhöhungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften künftig in einem sozialverträglichen Rahmen halten. Ich möchte alle betroffenen Mieterinnen und Mieter explizit dazu aufrufen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, erhaltene Mieterhöhungsverlangen überprüfen zu lassen. Auch wer sich nicht sicher ist, ob die Miete gesenkt werden muss, sollte einen formlosen Antrag einreichen.“

Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter folgendem Link

Mieterinnen und Mieter können aber auch einfach ein unterschriebenes formloses Schreiben zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Mieterhöhungsverlangens beim Kundencenter oder Servicebüro ihrer zuständigen Wohnungsbaugesellschaft einreichen.

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: 030 90139-4040

 

Text: LPD Berlin; Foto: pixabay