
Fahrschulwissen aufgefrischt – Welche Verkehrsregeln die meisten Autofahrer längst vergessen haben
1169 – so viele Fragen müssen Fahranfänger aktuell für den Führerschein der Klasse B pauken. Nicht alle Verkehrszeichen und -regeln sind dabei so eingängig wie das Stoppschild oder „Rechts vor links“. Viele Details, die einst in der Fahrschule gründlich gelehrt wurden, sind bei zahlreichen Verkehrsteilnehmern im Laufe der Jahre längst wieder in Vergessenheit geraten. Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de, frischt das Wissen aller vergesslichen Autofahrer auf.
Leitpfosten: Orientierung im Notfall
Die schwarzen Pfeile an den weißen Leitpfosten wirken auf den ersten Blick wie reine Dekoration. Tatsächlich haben sie jedoch eine ganz konkrete Funktion: Sie zeigen zuverlässig die Richtung zur nächsten Notrufsäule. „Im Ernstfall – etwa bei einer Panne oder einem Unfall – können Autofahrer so ohne Umwege die richtige Richtung einschlagen. Das erleichtert die schnelle Hilfeleistung und erhöht die Sicherheit auf der Straße“, weiß Melanie Leier.
Laternenringe: Nicht im Dunkeln parken
Können Zeichen an Laternenpfählen relevant für Autofahrer sein? Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, müsste die roten Ringe an Laternen eigentlich noch kennen. Die sogenannten Laternenringe (Verkehrszeichen 394) weisen darauf hin, dass das Licht nicht die ganze Nacht eingeschaltet bleibt. Manchmal verraten sie sogar die Uhrzeit, zu der es abgeschaltet wird. „Wer sein Auto in der Nähe solcher Laternen abstellt, muss nach dem Abschalten selbst für ausreichende Beleuchtung sorgen, etwa durch das Einschalten der Park- oder Standlichter. Ein Verstoß dagegen kann ein Bußgeld nach sich ziehen“, erklärt die Anwältin
Haifischzähne: die etwas anderen Vorfahrtsschilder
Auf den Asphalt gemalte Dreiecke, im Volksmund „Haifischzähne“ (Verkehrszeichen 342) genannt, markieren eine besondere Wartepflicht und verdeutlichen Vorfahrtsregeln. Sie zeigen dem Fahrer, dass er dem kreuzenden oder einbiegenden Verkehr Vorrang gewähren muss. Angebracht sind die Markierungen etwa an Kreuzungen von Seitenstraßen ohne Ampeln oder Vorfahrtsschilder. Dort weisen sie ausdrücklich darauf hin, dass die allgemeine Regel „Rechts vor links“ gilt. Häufig finden sich Haifischzähne zudem an Stellen, an denen Radschnellwege eine Fahrbahn kreuzen oder in eine Straße einmünden. In diesen Fällen machen sie deutlich, dass der Radverkehr bevorrechtigt ist. „Wer diese Markierung missachtet, begeht einen Vorfahrtsverstoß. Es drohen ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister und bei Gefährdung oder Unfall sogar ein Fahrverbot“, warnt Melanie Leier.

Doppelt durchgezogene Leitlinie: Bloß nicht überholen!
Ob gestrichelt, durchgezogen oder doppelt – die Leitlinie hält einige wichtige Informationen für Autofahrer parat. Doch was bedeutet noch mal eine doppelte durchgezogene Linie in der Fahrbahnmitte? Sie markiert eine Fahrbahnbegrenzung beziehungsweise die Abtrennung des Gegenverkehrs. Dabei signalisiert sie: Kein Überholen und kein Überfahren. Autofahrer dürfen die Fahrbahnbegrenzung weder zum Überholen noch zum Abbiegen oder Wenden überqueren. Damit besteht verkehrsrechtlich kein Unterschied zur einfachen durchgezogenen Linie, die doppelte Variante wird allerdings häufig außerorts und auf Autobahnen verwendet. „Verstöße können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfall sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen“, erklärt die Anwältin.
Zickzack-Linien: Abschlepp-Gefahr!
Besonders streng geregelt ist auch der Bereich, in dem Zickzack-Linien auf den Asphalt gemalt sind. Das Verkehrszeichen 299 kennzeichnet Halte- und Parkverbote, die meist im Bereich von Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen oder Einmündungen bestehen. „Wer innerhalb der Grenzmarkierungen parkt oder hält, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im Ernstfall auch das Abschleppen des Fahrzeugs“, warnt Melanie Leier.
Fotos: Geblitzt.de