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S25 nach Stahnsdorf: Pläne nehmen Gestalt an

Ab 2032 soll die S25 über Teltow Stadt hinaus bis nach Stahnsdorf fahren. Am künftigen Endbahnhof in der Sputendorfer Straße soll ein neuer Ortsteil mit Geschäfts- und Wohngebäuden entstehen.

Die Pläne für die Verlängerung der S-Bahn-Linie S25 über Teltow Stadt hinaus nehmen Gestalt an: Ab 2032 sollen die Züge über die Iserstraße in Teltow bis zu ihrem neuen Endbahnhof an der Sputendorfer Straße in Stahnsdorf weiterfahren. Die vorgesehene Bürgerbeteiligung soll vorgezogen werden und somit schon 2024 starten. Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers sieht den Weiterbau indessen in einer Größenordnung mit dem Bau des Teltowkanals.

Derzeit werden in der aktuellen zweiten Planungsphase die Varianten auf ihre jeweilige Wirtschaftlichkeit untersucht; innerhalb der kommenden zwei Jahre wird zudem eine erneute Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen. Derzeit wird mit 15.000 Fahrgästen täglich ab Teltow-Stadt und 9.000 ab Stahnsdorf gerechnet. Diese Zahl bildet jedoch nur einen Zwischenstand ab, da mit einer Zunahme des individuellen Pendelverkehrs zwischen Berlin sowie Teltow und Stahnsdorf gerechnet wird.

Angesichts der Zunahme des Individualverkehrs setzen die Deutsche Bahn als Mutterkonzern der S-Bahn Berlin GmbH und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) auf die Verlängerung der S25. Hierfür sind zwei barrierefreie Stationen vorgesehen. An der Iserstraße werden zwei Standortvarianten westlich und östlich der Straße untersucht. Der Endbahnhof wird nahe der Sputendorfer Straße liegen und durch eine fünfgleisige Abstellanlage südlich der Neubaustrecke an der Landesstraße L77 ergänzt. Deren Bau auf Brandenburger Gebiet wird nötig, da Berlin auf seinen Bahnflächen über keinen Platz mehr verfügt. Die Planungen gehen zudem von einem 10-Minuten-Takt sowie von einem mit Regiobus überarbeiteten Buskonzept aus.

Derzeit besteht noch Unklarheit darüber, ob die Streckenführung ebenerdig oder in Troglage – wie etwa bereits heute zwischen Landesgrenze und Teltow Stadt – vorgenommen werden soll. Allerdings fürchtet die Deutsche Bahn die Mehrkosten einer solchen Tieflage. Wahrscheinlich werden auf der etwa sieben Kilometer langen Neubaustrecke beide Bauweisen kombiniert.

Der Trassenverlauf ist bereits dem Bahnverkehr gewidmet; Grundstückseigentümer haben keine rechtliche Möglichkeit mehr, aufgrund der bestehenden Besitzverhältnisse gegen den Neubau vorzugehen. Umwelt- und Artenschutz sollen noch vor dem Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden, doch für den Streckenverlauf über die Buschwiesen ist keine Alternative ersichtlich. ph