Nach lokalen Corona-Ausbrüchen in NRW: Inlandsquarantäne auch in Berlin
Im Gütersloher Tönnies-Schlachthof hatte das Coronavirus massiv um sich gegriffen – für die Landkreise Warendorf und Gütersloh galt danach ein rund einwöchiger Lockdown. Für Gütersloh wurden diese Maßnahmen bis 07. Juli verlängert. Wer von dort nach Berlin einreist, muss sich nun auch hier in Quarantäne begeben, denn die Region gilt nun auch in Berlin offiziell als Risikogebiet. Als Reaktion auf den jüngsten Anstieg von Neuinfektionen in einzelnen Landkreisen hat der Berliner Senat zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger im Land Berlin am vergangenen Freitag Änderungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen, die die sogenannte Inlandsquarantäne zum Gegenstand haben. Wirksam wird die neue Verordnung am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt, also am heutigen Donnerstag (02. Juli). Die Regelungen zur Inlandsquarantäne entsprechen im Wesentlichen den bereits geltenden Regelungen zur Reisequarantäne nach Auslandsreisen und knüpfen an den vorherigen Aufenthalt in einer sogenannten Risikoregion an. Als solche gilt eine Region, in der ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Im Sinne der Infektionsschutzverordnung gilt der Landkreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen derzeit als Risikoregion. Die Einstufung als Risikoregion basiert auf einer zweistufigen Bewertung: Zunächst wird festgestellt, in welchen Regionen in der Bundesrepublik Deutschland es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für die Region, die den genannten Grenzwert nominell über- bzw. unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Der zweite Bewertungsschritt orientiert sich insbesondere an der Art des Ausbruchs, ob dieser noch lokal begrenzt ist oder ob es sich bereits um ein flächendeckendes Infektionsgeschehen handelt. Wer sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in das Land Berlin in einer Risikoregion aufgehalten hat, ist daher verpflichtet, sich danach unverzüglich auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben. Dort besteht die Pflicht, sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Ankunft in Berlin ständig abzusondern („Inlandsquarantäne“). Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt kontaktiert und auf die eigene Inlandsquarantäne hingewiesen werden. Beim Auftreten von Covid-19-Symptomen ist das Gesundheitsamt ebenfalls sofort zu informieren. Wer einen negativen Corona-Test in deutscher oder englischer Sprache vorweisen kann, ist von der Inlandsquarantäne ausgenommen. Dieser darf bei der Ankunft im Land Berlin höchstens 48 Stunden alt sein. Informationen zu den neuen Regelungen sowie eine aktuelle Liste der inländischen Risikoregionen werden am 03. Juli freigeschaltet unter: https://www.berlin.de/corona/ PM |
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