Gasumlage kommt am 01. Oktober
Der Bund übernimmt den Gasversorger Uniper. Trotzdem soll die angekündigte Gasumlage zum 01. Oktober kommen, um die Stabilität des Versorgungsunternehmens zu gewährleisten.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat am Mittwoch auf einer Pressekonferenz erklärt, die Gasumlage werde auch nach der Übernahme des Gasversorgers Uniper durch die Bundesregierung wie geplant zum 01. Oktober eingeführt. Die zusätzliche Abgabe werde als Brücke benötigt, um die Stabilität des Gasversorgers zu garantieren.
Laut Habeck dauert die Verstaatlichung des Unternehmens mindestens drei Monate. Anschließend stelle sich jedoch die Frage, ob die Gasumlage noch verfassungsgemäß sei, was in den kommenden drei Monaten geklärt werden müsse. Die Prüfungen hierzu liefen bereits auf „Hochtouren“, erklärte Habeck.
Gasumlage: Ab wann wird welcher Betrag erhoben?
Die Gasumlage wird ab dem 01. Oktober bis Ende März 2024 erhoben und beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 16.000 kWh auf einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern wären das pro Jahr 387 Euro. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Allerdings soll laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nur der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erhoben werden, nicht jedoch der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Diese Regelung soll nicht nur für die Gasumlage, sondern auch für Gas im Allgemeinen gelten.
Mit welchen Mehrkosten müssen Verbraucher rechnen?
Rechenmodelle von verschiedenen Vergleichsportalen geben ein ungefähres Bild künftiger Mehrkosten. Ein Vier-Personen-Haushalt auf einer Wohnfläche von 180 Quadratmetern und mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWH muss mit jährlich 484 Euro zusätzlich rechnen; hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Ein Paar mit einem Verbrauch von 12.000 kWh hätte rund 290 Euro Mehrkosten, ein Single-Haushalt mit 5.000 kWh müsste 121 Euro mehr bezahlen. Allerdings entscheiden das individuelle Heizverhalten, die Isolierung und die beheizte Wohnfläche über die letztendlichen Kosten. Hinzu kommt die mögliche Warmwasserbereitung über die Gasheizung. Diese aufgeführten Mehrkosten beinhalten nur die Gasumlage, nicht jedoch die allgemeinen Steigerungen des Gaspreises.
Gasumlage: Direkt oder über die Nebenkostenabrechnung?
Alle Privatkunden und Unternehmen, die Gas verbrauchen, müssen für ihren Verbrauch ab dem 01. Oktober die Gasumlage zahlen. Mieter ohne eigene Gasverträge müssen sich auf deutlich höhere Nebenkostenabrechnungen einstellen. Es empfiehlt sich daher, finanzielle Rücklagen für Nachzahlungen zu schaffen. Fernwärmekunden sind bislang nicht von der Umlage betroffen; allerdings befindet sich dies noch in der Überprüfung. Wird die Fernwärme mit Gas erzeugt, ist daher nicht ausgeschlossen, dass auch hier eine Weitergabe der Gasumlage an die Endkunden erfolgt. Dies ist jedoch bisher noch nicht vorgesehen.
Auf der Gasrechnung wird die Umlage als Aufschlag separat ausgewiesen. Allerdings passiert dies noch nicht ab dem 01. Oktober, sondern erst einen oder zwei Monate später auf der November- oder Dezember-Rechnung. Der Grund hierfür ist, dass die Unternehmen Ankündigungsfristen einhalten müssen.
Wer genau profitiert von der Umlage?
Die ab 01. Oktober geltende Gasumlage soll Energieunternehmen entlasten, die derzeit deutlich weniger Gas aus Russland erhalten als ursprünglich vertraglich vereinbart. Da Russland weniger Gas liefert, befindet sich weniger Gas auf dem Markt, und die Preise steigen. Daher müssen die Energieunternehmen das Gas zu einem deutlich höheren Preis einkaufen. Allerdings können sie die höheren Einkaufspreise nicht an ihre Endkunden und die Verbraucher weitergeben. Der Grund: Diese haben „alte“ Verträge aus der Zeit vor der Energiekrise, die ihnen den damals geltenden Festpreis zu langen Laufzeiten garantieren. Dadurch entstehen den Versorgern immense Mehrkosten. Zwischenzeitlich drohte der Gasversorger Uniper, in Schieflage zu geraten. Bis Ende September müssen die Unternehmen diese Mehrkosten noch selbst tragen. Anschließend können sie 90 Prozent der höheren Beschaffungskosten über die Umlage weiterreichen und zumindest teilweise ausgleichen.
Gibt es weitere Preiserhöhungen beim Gas?
Derzeit ist von einer deutlichen Preissteigerung auszugehen; derzeit verdichten sich die Hinweise auf eine Verdreifachung der Gaspreise nach dem Ende der Preisbindung durch auslaufende Lieferverträge. Auch eine Erhöhung der Gasumlage ist nicht ausgeschlossen; diese wird alle drei Monate aktualisiert.
Am Mittwoch (21. September) kostete eine Kilowattstunde Gas für Neukunden 35,2 Cent; vor genau einem Jahr waren dafür noch 6,1 Cent fällig. Zur Verdeutlichung: Wird für einen 8-minütigen Duschgang bei 38 Grad ein Verbrauch von 3,13 kWh angenommen (verschiedene Beispiele hier), ergibt sich bei Neukunden theoretisch ein Preis von 1,10 EUR. Hinzu kommen insgesamt 20 Cent für Frisch- und Abwasser sowie ab 01. Oktober die Gasumlage in Höhe von hier 7,57 Cent pro Duschvorgang. Daraus ergibt sich ein Endpreis von knapp 1,28 EUR pro Dusche. Allerdings sind viele Kunden noch an alte Verträge mit geringeren Gaspreisen und längeren Laufzeiten gebunden. Andreas Gröschl