Teltow-Fläming: Maskenpflicht ausgeweitet
Angesichts rapide steigender Infektionszahlen hatte die brandenburgische Landesregierung am 20. Oktober weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des neuen Coronavirus beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass die Landkreise die Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen per Allgemeinverfügung ausweiten. Der Landkreis Teltow-Fläming hat dies nun veranlasst.
Der Landkreis Teltow-Fläming hat eine Allgemeinverfügung über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie erlassen. Grundlage dafür ist § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 14 Abs. 2 SARS-CoV-2UmgV i. V. m. § 3 Abs. 5 S. 1 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG).
Die Allgemeinverfügung regelt, dass auf folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht:
- alle Haltestellen, die vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Dies umfasst alle Bushaltestellen, insbesondere die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs, und alle Bahnsteige.
- alle Plätze, die zu Marktzwecken genutzt werden.
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Teltow-Fläming als bekanntgegeben.
PM
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