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Corona: Brandenburg verlängert Maskenpflicht

Die Corona-Sommerwelle durch die Omikron-Untervariante BA.5 hat auch Brandenburg im Griff. Wegen steigender Inzidenzen werden auch in der Mark Masken- und Testpflicht verlängert.

Das Land Brandenburg hat die aktuellen Corona-Basisschutzmaßnahmen bis Mitte August verlängert. Das bedeutet: Maskenpflicht im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bleiben vier weitere Wochen bestehen. Dasselbe gilt für die einrichtungsbezogene Testpflicht für Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitswesen. Damit gilt die seit dem 03. April laufende Verordnung nun bis zum 16. August bestehen.

Auch Brandenburg sei von der Sommerwelle durch die Omikron-Untervariante BA.5 betroffen, unterstreicht Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Der Infektionsdruck nehme zu, ebenso wie die Erkrankungen beim Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen. Auch würden wieder vermehrt Covid-Patienten in Krankenhäuser eingewiesen. Daher sei die Verlängerung der Schutzmaßnahmen notwendig.

Im ÖPNV ist das Tragen einer FFP2-Maske somit weiterhin Pflicht. Ausnahmen gibt es für die Beförderung von Schülern bis zum 14. Lebensjahr: Hier ist eine dünnere OP-Maske auseichend. Kontroll- und Servicepersonal müssen bei physischem Kontakt zu anderen Personen mindestens eine OP-Maske tragen, heißt es aus dem Potsdamer Gesundheitsministerium. Die brandenburgweite Sieben-Tage-Inzidenz lag am Dienstag bei 489,5 bestätigten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Vor vier Wochen hatte sie bei 292,1 gelegen. Am 13. Juli hatte die Hospitalisierungsinzidenz, also die Zahl der coronabedingten Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner, 5,2 betragen. Am heutigen Mittwoch (20. Juli) liegt sie bei 7,8. Die Zahl der Intensivpatienten ist mit 4 Prozent derzeit leicht rückläufig. ph

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