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Brandenburg vor weiteren Corona-Lockerungen

Die Corona-Inzidenz im Land Brandenburg ist leicht auf 1.423,6 gestiegen, die Hospitalisierungsrate liegt bei 7,6. Die Zahl der Corona-Intensivpatienten sinkt: Nur 9 Prozent der Intensivbetten sind mit Corona-Patienten belegt. Am Freitag folgen weitere Corona-Lockerungen.

Die Corona-Inzidenz im Land Brandenburg bleibt auf hohem Niveau: Am Donnerstag (03. März) wurde eine 7-Tage-Inzidenz´von 1.423,6 registriert, gegenüber 1.397,4 am Mittwoch. Die 7-Tage-Inzidenz bei Krankenhauseinweisungen („Hospitalisierungen“) beträgt derzeit 7,6, gegenüber 6,2 am Mittwoch. Allerdings sinkt die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen: Nur 9 Prozent der Intensivbetten sind mit Covid-Patienten belegt; im Wochentrend ist hier ein Rückgang um 10 Prozent zu verzeichnen.

Vor diesem Hintergrund treten am Freitag weitere Corona-Lockerungen in Kraft:

  • In Gaststätten und Cafés oder Kneipen gilt ab dann die 3G-Regel – Geimpfte, Genesene und negativ Getestete haben Zutritt. Kinder unter 14 benötigen keinen Nachweis, bei Schülern reicht der Nachweis über eine regelmäßige Testung im Rahmen des Schulbesuchs aus
  • Für sämtliche Beherbergungsstätten wird ebenfalls die 3G-Regel eingeführt
  • In geschlossenen Räumen – dazu zählen auch Schwimmbäder – kann unter 3G-Bedingungen Sport getrieben werden. Im Freien ist kein Nachweis notwendig.
  • Für Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren gilt die 3G-Regel.
  • Für Unterhaltungsveranstaltungen gilt ebenfalls die 3G-Regel. In Innenräumen muss eine FFP2-Maske getragen werden (das gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken an einem festen Platz). Dies gilt auch für Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste, ebenso für Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kinos.
  • Für Besucher von Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen gelten 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht.
  • Für Diskotheken, Clubs, Festivals gilt die 2G-Plus-Regel. Zutritt haben Genesene und Geimpfte mit aktuellem negativem Test oder mit Auffrischungsimpfung.
  • Für Künstlerische Amateurensembles und Innen-Spielplätze gilt die 3G-Regel.
  • In Innenräumen dürfen an Großveranstaltungen 1.000 Personen zuzüglich maximal 60 Prozent der über 1000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung teilnehmen
  • Unter freiem Himmel dürfen an Großveranstaltungen 1.000 Personen zuzüglich höchstens 75 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung teilnehmen.
  • Für Großveranstaltungen gilt weiterhin die 2G-Regel und in geschlossenen Räumen die FFP2-Maskenpflicht. ph

Symbolbild: Pixabay.com