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Corona: Brandenburg vor striktem Lockdown

Am Ende ging alles ganz schnell: Angesichts erneut steigender Covid-Infektionszahlen einigten sich Bund und Länder am Wochenende darauf, das öffentliche Leben bereits am Mittwoch herunterzufahren. Auch in Brandenburg gelten dann strengere Regeln.

Das Brandenburger Kabinett hat am Montag die am Wochenende von Bund Ländern beschlossenen neuen Anti-Corona-Maßnahmen beschlossen. Diese treten am 16. Dezember (Mittwoch) in Kraft, so Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Sonntag in Potsdam. Die Regeln würden zunächst bis zum 10. Januar gelten. Eine Besonderheit gibt es: Der Präsenzunterricht an den Schulen soll bereits sofort ausgesetzt werden. Wer sein Kind zu Hause betreuen könne, solle dies tun, sagte Woidke. Es gebe in der Schule jedoch eine Betreuungsmöglichkeit.

Die bestehenden Beschränkungen (zum Beispiel Schließung von Gaststätten und Kultureinrichtungen, Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten, wobei davon Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind) gelten weiterhin und bleiben vorerst bis 10. Januar 2021 gültig.

Die Regeln für Weihnachten und SIlverster

Für die Weihnachtsfeiertage gilt: Ein Haushalt kann sich unabhängig seiner eigenen Personenzahl mit maximal weiteren vier Personen treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden dabei nicht mitgezählt. Dringend wird dazu appelliert, vor den Weihnachtstreffen Kontakte deutlich zu verringern („Schutzwoche“). Im Freien dürfen sich weiter nicht mehr als fünf Menschen aus höchstens zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen – das gilt auch für Silvester und Neujahr.

Silvester und Neujahr gilt ein landesweites An- und Versammlungsverbot über die F+nf-Personen-Begrenzung hinaus. Vorgesehen ist außerdem ein Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen, und der Verkauf von Pyrotechnik für Silvester wird untersagt. Von Feuerwerken wird grundsätzlich dringend abgeraten. Alkohol soll in der Öffentlichkeit verboten werden.

Einzel- und Großhandel schließen, Abholservice für Essen bleibt, Schulen schließen früher

Der Einzel- und Großhandel sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr werden ab Mittwoch (16. Dezember) geschlossen. Diese Regelung soll zunächst bis 10. Januar 2021 gelten. Ausgenommen sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten.

Körpernahe Dienstleistungen bleiben untersagt. Dies soll künftig auch für das Friseurhandwerk gelten. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. Lieferung und Abholung von Speisen bleiben möglich, doch der Verzehr vor Ort ist weiterhin untersagt. Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit soll verboten werden.

In den Schulen wird der Präsenzunterricht ab sofort bis zum 18. Dezember (Freitag) ausgesetzt – ausgenommen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Das bedeutet: Wer sein Kind zu Hause betreuen kann, sollte auf diese Möglichkeit zurückgreifen. In der Woche vom 04. bis 10. Januar 2021 soll ausschließlich Distanzunterricht abgehalten werden – auch hier sind Abschlussklassen und Förderschulen ausgenommen. In dieser Zeit nach den Weihnachtsferien wird Notbetreuung gewährleistet. Die Kitas sollen geöffnet bleiben, doch Eltern sind nach Möglichkeit dazu aufgerufen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

Gottesdienste sind nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln möglich; bei Bedarf ist ein Anmeldesystem einzurichten. Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sind besondere Maßnahmen zu treffen. Notwendig werden regelmäßige Tests in kurzen Abständen und das Tragen von FFP-2-Masken. Dringend abgeraten wird unterdessen vor nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und ins Ausland. Bei Reisen in ausländische Risikogebiete gilt die Quarantänepflicht.

Gesonderte Ausgangsbeschränkungen für die Feiertage, noch Unklarheit bei Demonstrationen

Ausgangsbeschränkungen gelten ab 22 Uhr. Wie viele Stunden die Beschränkung dauern soll, darüber wird in der Landesregierung derzeit noch beraten. Angedacht war in einem ersten Entwurf eine Beschränkung bis 6 Uhr. Für Heiligabend soll die Regelung erst später gelten. Auch für den Neujahrsmorgen sind mit 1 oder 2 Uhr andere Uhrzeiten im Gespräch.

Die Landesregierung ist bezüglich der Demonstrationsbeschränkungen noch in der Abstimmung. „Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, es ist verfassungsrechtlich geschützt“, sagte die Chefin der Staatskanzlei, Kathrin Schneider. Angedacht sei aber, dass in Corona-Hotspots Regelungen für zahlenmäßige Beschränkungen von Teilnehmern gelten sollen.

Brandenburg und Landkreis Potsdam-Mittelmark: Die aktuellen Infektionszahlen

In Brandenburg wurden seit Beginn der Corona-Pandemie 29.211 laborbestätigte Fälle registriert (Stand: Montag, 14. Dezember 2020). Davon gelten 20.383 Personen als genesen, 571 Menschen starben in Verbindung mit Covid-19. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark wurden seit Pandemiebeginn 2.169 Infektionen bestätigt. In den vergangenen sieben Tagen wurden 216 Neuinfektionen gemeldet – damit beläuft sich die 7-Tages-Inzidenz derzeit auf 99,7 und damit fast auf das Doppelte des im Frühjahr vereinbarten Maximalwerts von 50, der strengere Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung vorsieht. 55 Personen sind im Landkreis im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion verstorben, 339 befinden sich in Behandlung oder unter ärztlicher Aufsicht. PM/ph

Symbolbild: Pixabay.com