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Keine Leerung von Abfalltonnen mit privaten Anbauten

Mitte Februar 2026 kam es im Rahmen der Abfallentsorgung zu einem Arbeitsunfall, der tödlich hätte enden können. Der Vorfall hat gezeigt, welche erheblichen Gefahren von privaten Anbauten an Abfallbehältern ausgehen können. Die APM GmbH hat deshalb eine neue Sicherheitsregel eingeführt.

Aus diesem Grund hat die Geschäftsführung der APM GmbH entschieden, Abfalltonnen künftig nicht mehr zu leeren, wenn sich daran private Schließ- oder Sicherungsvorrichtungen befinden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Vorrichtungen geöffnet oder geschlossen sind. Zu den unzulässigen Anbauten zählen beispielsweise: Vorhängeschlösser, Spanngurte, Bänder, Ketten sowie vergleichbare private Sicherungs- oder Befestigungselemente.

Damit eine ordnungsgemäße Entleerung erfolgen kann, müssen alle zusätzlich am Behälter befestigten Vorrichtungen, die nicht von der APM GmbH angebracht worden sind, vor der Bereitstellung der Abfallbehälter vollständig von diesen entfernt werden. Werden bei der Leerung dennoch entsprechende Anbauten festgestellt, bleibt die betroffene Tonne stehen und wird nicht geleert. In diesem Fall werden die Müllwerker einen Beanstandungsaufkleber direkt am Behälter anbringen, um über den Grund für die Nichtleerung der Tonne zu informieren.

Diese Maßnahme stellt eine Reaktion auf die erkannte Gefährdungslage dar und stärkt den Schutz der Müllwerkerinnen und Müllwerker. Gleichzeitig bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Unterstützung, damit die Abfallentsorgung weiterhin sicher und zuverlässig erfolgen kann.

Foto: APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH