KleinmachnowVerkehr

Verkehrskonzept: Erste Übersicht noch bis Ende Juli einzusehen

Wo in Kleinmachnow ist eine Ampel nötig, wo ist ein Tempolimit erforderlich und wo müssen bessere Bedingungen für bestimmte Verkehrsteilnehmer geschaffen werden? Diese und weitere Fragen soll das Integrierte Verkehrskonzept (IVK) klären, an dem die Verwaltung derzeit arbeitet. Damit soll ein Handlungsrahmen für künftige Maßnahmen im gesamten Gemeindegebiet festgelegt werden.

Der erste Schritt im Rahmen des Integrierten Verkehrskonzepts ist die Darstellung der verkehrlichen Situation in Kleinmachnow, damit künftige Handlungsschwerpunkte überhaupt erst identifiziert werden können. Die verkehrliche Situation ist nun in Form von Plandarstellungen (einschließlich Erläuterungen) noch bis zum 31. Juli im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rathaus in der Bauverwaltung einzusehen. Kleinmachnower Bürger können auf Mängel oder fehlende Angaben in den Plandarstellungen hinweisen. Eine Möglichkeit, die Meinung zu äußern zu möglichen Maßnahmevorschlägen, wird es noch in Form einer gesonderten Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Alle wichtigen Informationen und die entsprechenden Darstellungen finden Sie hier.

Besonderes Augenmerk wurde in den vergangenen Wochen auf den Verkehrsknotenpunkt Förster-Funke-Allee/ Hohe Kiefer/ Steinweg gelegt, die Verwaltung hatte in den Fachausschüssen eine vertiefendere Untersuchung vorgestellt. In dieser wurden die Varianten Kreisverkehr und Lichtsignalanlage genauer betrachtet und die verschiedenen verkehrlichen Belange verglichen. Die Fachausschüsse waren der Ansicht, dass zum jetztigen Zeitpunkt keine der beiden Varianten in ihrer dargelegten Ausgestaltung weiterempfohlen werden kann. Das bedeute aber nicht, dass keine Notwendigkeit für Verbesserungen in diesem Knotenpunkt gesehen wurden, so Bürgermeister Michael Grubert gegenüber dem Lokal.report. Besonders bei der Radverkehrsführung gäbe es Änderungsbedarf. Was den Ausschussmitgliedern nicht zusagte, sei das ungünstige Verhältnis der zu erwartenden Bau- und Planungskosten im Verhältnis zum erzielbaren Nutzen gewesen. Zudem fehle noch die Einbettung der Maßnahme in den gemeindeweiten Kontext. Dies soll im Rahmen des Integrierten Verkehrskonzeptes geschehen. Im Zuge der dort anstehenden Maßnahmenplanung sollen beide Varianten eingestellt und im Hinblick auf ihre Priorität und die Finanzierbarkeit bewertet werden. Eine Entscheidung über die Prioritätensetzung im Maßnahmenkatalog des Integrierten Verkehrskonzeptes sei bis Ende des Jahres zu erwarten.

Text/ Foto: Redaktion TSB