Halten in engen Straßen von Kleinmachnow wird neu geregelt
Ab dem 26. Juni beginnt Kleinmachnow mit der Aufstellung von Schildern, die das Halten in engen Straßen der Gemeinde neu regeln. Betroffen sind zunächst die Straßen Heidefeld, Märkische Heide, Heidereiterweg, Lupinenschlag, Haberfeld, Sperberfeld, Grasweg und Waldwinkel. Später soll die bestehende Verkehrsregelung auf das gesamte Gemeindegebiet ausgeweitet werden.
In vielen engen Straßen in Kleinmachnow besteht seit langem das Problem, dass Anwohner ihre Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Gehweg abstellen, anstatt auf dem eigenen Grundstück, obwohl dort nach der Stellplatzsatzung Stellplätze zu errichten sind. In einigen Straßen wird auf der gesamten Fahrbahn geparkt. Dadurch können Feuerwehr-, Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge die Straßen nicht mehr zügig und gefahrlos befahren. Sie müssen auf die Gehwege und Bürgersteige ausweichen, die dadurch in den betroffenen Straßen teilweise stark beschädigt werden. Zudem sind Fußgänger durch die teilweise stark zugeparkten Gehwege gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Hier möchte die Gemeinde Abhilfe schaffen.
Ausgangspunkt ist, dass in schmalen Straßen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ein absolutes Halteverbot besteht. Nach der Rechtsprechung liegt eine schmale Straße immer dann vor, wenn nach dem Abstellen eines Fahrzeuges eine Restbreite von 3,05 Metern nicht mehr vorhanden ist. Gegenüber Ein- und Ausfahrten muss sogar eine Restbreite von 3,50 m verbleiben.
Um den ordnungswidrigen Dauerzustand in den betroffenen Straßen in Kleinmachnow wieder in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu bringen, wurden die ersten Anwohnerinnen und Anwohner in einem begrenzten Bereich seit Sommer 2022 kontinuierlich über die Rechtslage und das weitere Vorgehen der Gemeinde informiert. In der kommenden Woche wird der Bauhof nun mit dem Aufstellen der Park- und Halteverbotsschilder im betroffenen Wohngebiet beginnen.
Der in der Verwaltung und den Fachausschüssen der Gemeindevertretung erarbeitete und mit der Gemeindevertretung abgestimmte Entwurf zur Neuregelung der Parksituation in den engen Straßen des o.g. Gebietes berücksichtigt insgesamt 191 Parkplätze. Dabei wird künftig halbseitig auf dem Gehweg geparkt, um eine ausreichende Durchfahrtsbreite zu gewährleisten. Dabei wurde darauf geachtet, dass alle Anwohner im Umkreis von maximal 100 Metern zu ihrem Grundstück eine Parkmöglichkeit im öffentlichen Straßenraum haben. In der Regel „teilen“ sich etwa zwei Haushalte einen Stellplatz im Straßenraum. Pro Straßenzug ist das Parken nur auf einer Straßenseite vorgesehen, so dass auf der anderen Seite ein durchgängiger Gehweg für Fußgänger zur Verfügung steht. Dazu wurden die Gehwege im Vorfeld ausgebaut.
Das Parken außerhalb der eigenen Grundstücksgrenze ist dann in engen Straßen nur noch auf ausgewiesenen Parkplätzen für drei Stunden in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr an Werktagen erlaubt. An Sonn- und Feiertagen sowie nach 19:00 Uhr ist das Parken uneingeschränkt erlaubt. Um das absolute Halteverbot in diesen Straßen zu verdeutlichen, werden an den Zufahrten zu den betroffenen Wohngebieten Halteverbotsschilder aufgestellt.
Auf der Internetseite der Gemeinde Kleinmachnow finden Bürgerinnen und Bürger ab Montagvormittag unter Aktuelles ein FAQ, das die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Zum Hintergrund
Ende Juni 2022 und Anfang Juli 2022 informierte die Gemeinde Kleinmachnow gemeinsam mit der Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH (APM) die Anwohnerinnen und Anwohner in einem abgegrenzten Gebiet“ (Heidefeld, Märkische Heide, Heidereiterweg, Lupinenschlag, Haberfeld, Sperberfeld, Grasweg und Waldwinkel) mit einem Informationsfaltblatt zur Problematik „Parken in engen Straßen“. Darin wurde auf das Halte- und Parkverbot in engen Straßen mit einer Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 m hingewiesen und um Mithilfe bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gebeten. Zusätzlich wurden in Zusammenarbeit mit den Müllwerkern der APM an zwei Montagen Flyer an alle Windschutzscheiben aller Fahrzeuge geklebt, die rechtlich nicht mehr auf der Straße hätten parken dürfen.
Als nächster Schritt wurde im Oktober 2022 eine Informationsveranstaltung im Rathaus durchgeführt, zu der alle Haushalte im ausgewiesenen Gebiet eingeladen wurden. Die Veranstaltung wurde gut besucht. Fragen und Anregungen konnten an den Bürgermeister und die Verwaltung sowie an die ebenfalls anwesenden Vertreter der APM gerichtet werden. Die rechtliche Situation wurde nochmals erläutert und erste Überlegungen zur Neuordnung der Parkmöglichkeiten vorgestellt. Danach wurden alle Anwohnerinnen und Anwohner noch zweimal persönlich angeschrieben und über die Neuregelung der Parksituation und die Aufstellung der Schilder informiert, zuletzt im Juni 2023.
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