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Was sich ab 2024 ändert

Bis zum Jahreswechsel 2024 ist es noch ein wenig hin. Doch schon jetzt ist absehbar, dass sich zum 2024 einiges ändern wird. Es lohnt sich also, einen Blick auf die Änderungen, neuen Gesetze und Verordnungen zu werfen, die in wenigen Tagen auf uns zukommen.

Die Blackbox im Auto wird zur Pflicht

Ab dem Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1* und N1* laut der EU-Verordnung 2019/2144 mit einem EDR einem Ereignisdatenspeicher (EDR), ausgerüstet sein. Dieser Recorder ist in der Regel im Airbag-Steuergerät verbaut und liefert relevante Daten für die Zeit kurz vor und nach einem Unfall. Dazu gehören unter anderem: Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Airbag-Status, Linkwinkel oder Überprüfung der Anschnallpflicht. Diese Daten sollen nach einem Unfall helfen, den Unfallhergang besser zu rekonstruieren. Der EDR zeichnet immer auf, aber die Daten werden verworfen, wenn kein Unfall stattgefunden hat. Außerdem werden die Daten ausschließlich im Fahrzeug gespeichert. Videoaufzeichnungen werden vom EDR nicht vorgenommen. Die Klasse M1 umfasst Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Pkw), die Klasse N1 Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zur Güterbeförderung. Für die übrigen Fahrzeugklassen tritt die EDR-Pflicht am 7. Januar 2026 bzw. am 7. Januar 2029 in Kraft.

Führerscheinumtausch

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde und noch einen rosa oder grauen Führerschein besitzt, muss dieses Dokument bis zum 19. Januar 2024 gegen einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen. Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein nachträglich der Polizei vorlegen.

Reifenpflicht

Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol“ (Schneeflocke und Berg) gefahren werden. Reifen mit der Kennzeichnung M+S“, die bereits seit 2018 nicht mehr produziert werden, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gefahren werden. Reifen mit beiden Kennzeichnungen sind weiterhin erlaubt.

Reifen nur mit M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) werden seit 2018 nicht mehr hergestellt. Ab kommenden Oktober dürfen sie auch nicht mehr gefahren werden. Wenn das Schneeflockensymbol auf dem Reifen zu sehen ist, gibt es keinen Grund zur Sorge.

Förderung von E-Autos

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro. Fahrzeuge mit einem höheren Nettolistenpreis werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gefördert. Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt. Maßgeblich für die Förderung bleibt der Zeitpunkt der Antragstellung, die eine Zulassung des Fahrzeugs voraussetzt. Der Fördertopf wird auf 810 Millionen Euro reduziert.

Tanken wird teurer

Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO₂-Abgabe in Kraft. Sie beträgt nach Beschluss der Bundesregierung 40 Euro pro Tonne. Nach Angaben des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie verteuern sich Benzin und Diesel an den Tankstellen um rund drei Cent pro Liter. Aufgrund der hohen Energiekosten hattte die Bundesregierung beschlossen, die geplante Erhöhung von 30 auf 35 Euro auszusetzen. 2025 soll die CO₂-Steuer auf 50 Euro pro Tonne steigen.

Kfz-Versicherung: Neue Typklasseneinteilung

Fast 13 Millionen Autobesitzer bekommen für ihren Wagen eine neue Einstufung. Die Typklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung werden für 7,4 Millionen Fahrzeughalter teurer, für 5,4 Millionen günstiger. Für die Mehrheit (29,4 Millionen) bleibt alles beim alten.

Mehr Pfandprodukte

Schon jetzt gibt es in Deutschland viele pfandpflichtiger Verpackungen. Ab dem 1. Januar 2024 kommen weitere hinzu, etwa für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff für Milch, Milchmischgetränke und alle Milchprodukte zum Trinken. Die Pfandpflicht gilt für diese Flaschen, wenn sie 0,1 bis maximal 3 Liter fassen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt in Kraft

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen in bestimmten Häusern nur noch Heizungen eingebaut werden, die einen hohen Anteil erneuerbarer Energien nutzen. Damit soll das Heizen in Deutschland schrittweise klimafreundlicher werden. Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen in neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Vor 2024 installierte und funktionsfähige Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden und können weiter betrieben und repariert werden.

Ab dem Jahr 2045 wird der Einsatz von fossilen Brennstoffen in Heizungen nicht mehr zulässig sein.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn wird zum 1. Januar 2024 um 41 Cent erhöht. Er beträgt dann 12,41 Euro pro Stunde. In einem zweiten Schritt steigt er Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro. Von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren rund sechs Millionen Beschäftigte in Deutschland. Ab Januar 2024 liegt somit auch die Entgeltgrenze nicht mehr bei 520 Euro pro Monat, sondern bei 538 Euro pro Monat.

Krankenkassen werden teurer

Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen steigt ab 2024 auf 1,7 Prozent. Das entspricht einer Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte. Mit der Erhöhung soll das erwartete Milliardendefizit der gesetzlichen Krankenversicherung bekämpft werden. Für gesetzlich Krankenversicherten heißt das: höhere Beiträge.

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 von 1,6 auf 1,7 Prozent. Er wird auf den gesetzlichen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent aufgeschlagen und muss vom Arbeitnehmer allein getragen werden.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Ab diesem Zeitpunkt kann für Kinder und Personen unter 24 Jahren nur noch ein „normaler“ Reisepass beantragt und ausgestellt werden. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Der Kinderreisepass muss bei Bedarf jährlich verlängert werden. Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 ausgestellt wurden und noch gültig sind, können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden.

Steuerfreier Grundfreibetrag

Der sogenannten Grundfreibetrag steigt ür das Steuerjahr 2023 von 10.347 Euro auf 10.908 Euro. Für Ehepartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag von 21.816 Euro.

Einkommensgrenze für Elterngeld soll sinken

Bisher können Elternpaare mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende bis zu 250.000 Euro Kindergeld erhalten. Diese Obergrenzen sollen in beiden Fällen auf 150.000 Euro sinken.

Reform des Tierschutzgesetzes

Bisher durften männliche Hühnerembryonen bis zum sechsten Bebrütungstag getötet werden. Ab dem 1. Januar 2024 ist dies bis zum 12. Bebrütungstag möglich. Ab dem 13. Tag dürfen noch nicht ausgebrütete Tiere nicht mehr getötet werden. Die Frist wurde im Tierschutzgesetz an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten von Eintagsküken verboten. Mit der nun beschlossenen Regelung ist ab dem 1. Januar 2024 zudem verboten, Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag zu töten.

Standard-Ladekabel

Neu verkaufte Elektrogeräte wie Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecher und Drucker müssen ab Dezember 2024 mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Die EU-Vorgabe soll zu weniger Elektroschrott und mehr Nutzerfreundlichkeit führen.

Pflege wird teurer

Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden im kommenden Jahr um 5 Prozent angehoben, 2025 sind weitere 4,5 Prozent vorgesehen. Das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld kann zudem künftig jährlich beantragt werden. Auch der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten bei der Unterbringung in einem Pflegeheim wird erhöht.

Höhere Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke

Bisher waren nur Anlagen bis 600 Watt ohne Anmeldung erlaubt. Die Leistungsgrenze für Wechselrichter wird auf 800 Watt angehoben und Balkon-Solaranlagen mit einer Modulleistung von bis zu 2000 Watt sind neu meldefrei zulässig.

Die neue Regelung bringt auch eine größere technische Vielfalt und Auswahl auf den Markt. Die Anbieter können nun leistungsstärkere Modelle anbieten, was auch zu einem stärkeren Vergleich der PV-Anbieter führen wird.

Erhöhung der Erwerbsminderungsrente

Ab Juli 2024 gibt es eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit vom Rentenbeginn. Für Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 begonnen haben, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wer die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent.

Wärmedämmung: neue Anforderungen

Rohre und Armaturen in Neubauten und bei Sanierungen müssen erhöhte Anforderungen erfüllen. Die Dämmung von Warmwasser- und Heizwasserleitungen muss so beschaffen sein, dass ihre Oberflächentemperatur 40 °C nicht überschreitet. Freiliegende Rohre, die nicht aus einem Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit bestehen, müssen in Zukunft isoliert werden. Rohre und Leitungen von Lüftungs- und Klimaanlagen sind so zu isolieren, dass ihre Oberflächentemperatur 10 °C nicht überschreitet.

Heizöl wird teurer

Im Jahr 2024 wird die CO2-Abgabe auf Heizöl noch teurer. Der Preis pro Tonne wird dann 40 Euro betragen. Damit steigt der CO2-Preis auf 10,71 Cent netto und 12,74 Cent brutto pro Liter.

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