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Teilweise Wahlwiederholung in Berlin?

Am 26. September 2021 war es bei der Bundestagswahl in Berlin zu schwerwiegenden Pannen gekommen. Nun spricht sich die Ampel-Koalition für eine teilweise Wiederholung aus.

Geht es nach der Ampel-Koalition, muss die Bundestagswahl vom 26. September 2021 wegen der Berliner Wahlpannen in 431 Wahlbezirken wiederholt werden. Eine derartige Empfehlung solle der parlamentarische Wahlprüfungsausschuss am heutigen Donnerstag (20. Oktober) an den Bundestag aussprechen, heißt es in einer Mitteilung der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Katja Mast (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und Johannes Vogel (FDP). Die Ampel-Koalition stellt in dem Gremium die Mehrheit; daher ist davon auszugehen, dass es diesem Vorschlag folgen wird. Daran anschließend könnte der Bundestag am 10. oder 11. November darüber beraten.

Wo die Wahl wiederholt werde, solle dies mit den gleichen Wahlzetteln wie 2021 vonstatten gehen, heißt es weiter. Demnach könnten die Wähler erneut eine Erst- und Zweitstimme abgeben. Man wolle die Bundestagswahl dort wiederholen, wo aufgrund der Wahlfehler keine Stimme abgegeben werden konnte, erklärten die drei Ampel-Vertreter weiter.

Zur Begründung wird angeführt: Der Bestandsschutz eines gewählten Parlaments müsse mit konkret festgestellten Wahlfehlern abgewogen werden. Dabei gehe es auch um die Rechtssicherheit des Wahlergebnisses vom 26. September 2021. Etwa 70 Prozent der Wähler hätten ihre Stimme abgegeben – deren gültiges Votum müsse ebenfalls respektiert werden.

Damit korrigierten die Ampel-Fraktionen bisherige Standpunkte. Zunächst hatten sie eine Wahlwiederholung in 440 Wahlbezirken erwogen, Anfang Oktober sollte dies nur in 300 Wahlbezirken geschehen, und dies auch nur mit der Zweitstimme. Allerdings bleibt auch der jetzige Vorstoß hinter der Forderung des Bundeswahlleiters zurück, in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen (nicht Wahlbezirken) erneut wählen zu lassen. Diese zwölf Wahlkreise sind in insgesamt 2.256 Wahlbezirke unterteilt.

Der Obmann der Union im Wahlprüfungsausschuss, Patrick Schnieder, warf der Ampel in erster Linie parteipolitische Erwägungen vor. Zunächst habe sich der Ausschuss auf eine Wahlwiederholung in rund 440 Wahlbezirken verständigt und dies danach auf etwa 300 reduziert, um anschließend wieder fast auf die alte Zahl der Wahlbezirke zu kommen. Dies grenze an Willkür, kritisierte Schnieder gegenüber der „Welt“.

Die genauen Auswirkungen der Wahlwiederholung sind noch unklar. Es gebe verschiedene Szenarien, erklärte die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Daniela Ludwig (CSU). So könne es passieren, dass danach etwa weniger Berliner Abgeordnete im Bundestag sitzen oder ein Parlamentarier aus einem anderen Bundesland wieder aus dem Bundestag falle. Dies sei jedoch reine Spekulation.

Neben dem Bundestag wurde am 26. September 2021 auch das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt; hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Dabei kam es zu gravierenden Problemen wie falschen oder fehlenden Stimmzetteln, zu wenigen Wahlurnen, der zeitweisen Schließung von Wahllokalen wegen Überfüllung oder zu stundenlangen Wartezeiten. In manchen Wahllokalen gaben die Wähler noch nach 18 Uhr oder auf schnell kopierten Stimmzetteln ab, da Nachschub fehlte.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin will am 16. November seine Entscheidung zur Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie den Bezirksverordnetenversammlungen bekanntgeben.

Symbolbild: Redaktion