Stahnsdorf: Bürgermeister fordert Badesicherheitsgesetz auch für Brandenburg
Mitten im Hochsommer werden Badegäste enttäuscht: Die Badestelle am Güterfelder Haussee in Stahnsdorf wurde im Juli gesperrt, da die Behörden keine Aufsicht finden konnten. Um Rechtssicherheit zu schaffen, fordert Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) nun ein brandenburgisches Sicherheitsgesetz für Badestellen nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins.
Die Vorfreude auf das Wasser endet am Güterfelder Haussee direkt vor der Badestelle: Im Juli hatte die Gemeinde Stahnsdorf aufgrund rechtlicher Unsicherheiten den Zugang sperren müssen, um nicht für eventuelle Badeunfälle zur Verantwortung gezogen zu werden. Damit reagiert die Kommune auf einen traurigen Präzedenzfall im hessischen Neukirchen. Dessen Bürgermeister war im Februar zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt worden, nachdem er nach Auffassung des Gerichts die Verkehrssicherheitspflicht für einen Löschteich verletzt hatte – dort waren 2016 drei Kinder ertrunken. Der Bundesgerichtshof hatte 2017 geurteilt, dass Betreiber von Badestränden eine Schwimmaufsicht stellen müssen, wenn sich an der Badestelle installierte Anlagen befinden. Badestege oder Badeinseln sind demnach potenzielle Gefahrenquellen – viele Gemeinden hatten daraufhin ihre Badestellen geschlossen.
Aufgrund der unsicheren Rechtslage im Zusammenhang mit der Ausgestaltung und Beurteilung öffentlicher Badestellen fordert Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers nun ein Badesicherheitsgesetz nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins auch für das Land Brandenburg. Einen entsprechenden Appell richtete er am Montag schriftlich direkt an den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke. Deutschlands nördlichstes Bundesland hatte bereits am 22. Juni 2020 mit einem „Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen“ für entsprechende Klarheit gesorgt. Da dies in Brandenburg noch aussteht, hatte die Gemeinde Stahnsdorf angesichts der jüngsten Rechtsprechung den Seezugang zum Güterfelder Haussee gesperrt. Wie mit dem Seezugang zukünftig umgegangen wird, soll in den kommunalen Gremien geklärt werden.
Aufgrund verschiedener Gerichtsurteile seien die Anforderungen an Betreiber öffentlicher Badestellen nach der Rechtsprechung erheblich gestiegen, schildert Albers. Sobald über die Natur hinausgehende Einrichtungen vorhanden seien, also Stege oder Badeinseln, führe dies soweit, dass Badeaufsichten zur Abwendung haftungs- bzw. strafrechtlicher Verantwortlichkeit als erforderlich angesehen würden. „Landauf, landab sperren Kommunen ihre Seen, um im Fall des Falles Schadens- bzw. Schmerzensgeldansprüche abzuwenden. Darunter leiden in erster Linie die Bürger, nicht nur, aber gerade auch in heißen Monaten wie in diesem August“, beklagt der Bürgermeister. Er fordert, dass die Brandenburgische Landesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegt, der rechtzeitig zur Badesaison 2021 in Kraft tritt. Solche Regeln seien kein Hexenwerk, so Albers, schließlich könne man sich an Vorreitern wie Schleswig-Holstein orientieren. ph/PM
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