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Pfandpflicht auf Einwegflaschen vor Ausweitung

Seit 2003 gilt in Deutschland das aktuelle Pfandsystem für Einwegflaschen – die letzte Ausweitung fand 2006 statt. Nun steht die Einführung des Pfandes auf nahezu alle Einwegflaschen bevor.

Der Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Weg für die Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen und -dosen freigemacht. Am Mittwochvormittag billigte er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen. Die Oppositionsfraktionen votierten dagegen. Zuvor hatte der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, der eine mehrmonatige Übergangsfrist für die Umsetzung der umfassenden Pfandpflicht vorsieht.

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die Förderung von Mehrweg- und innovativen Pfandsystemen verlangt. Dafür stimmte neben der antragstellenden Fraktion auch die Fraktion Die Linke; alle anderen Fraktionen sprachen sich dagegen aus. Ebenfalls ohne Erfolg blieb ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion.

Der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss gebilligten Form setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht um. Dabei entfallen ab 2022 fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024. Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr statt Einwegkunststoffverpackungen auch Mehrwegalternativen anbieten. Schließlich wird ab 2025 für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben.

Die CDU/CSU-Fraktion stellte im Ausschuss die wesentlichen Änderungen vor und empfahl Zustimmung. Die Umsetzung in nationales Recht komme zu spät, zu zögerlich und zu inkonsequent, kritisierte hingegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mehrwegverpackungen müssten sich für die Verbraucher auch finanziell lohnen und sollten überall dort zum Standard werden, wo sie ökologisch vorteilhaft seien.

Die AfD-Fraktion stellte sich zwar hinter die Ausweitung der Pfandpflicht, kritisierte aber die Verschärfung der erweiterten Herstellerverantwortung. Es sei grotesk, die Hersteller dafür verantwortlich zu machen, wenn Verbraucher Verpackungsmaterial illegal entsorgten, argumentierte ihr Sprecher. Die SPD-Fraktion hob die Pflicht zum Angebot von Mehrwegverpackungen und die Stärkung des Rezyklatanteils positiv hervor.

Es mache ökologisch einen Unterschied, ob Mehrwegverpackungen in der Stadt oder im ländlichen Raum angeboten würden, gab die FDP-Fraktion zu bedenken. Die Ausweitung der Pfandpflicht stelle den Lebensmitteleinzelhandel vor Platzprobleme. Der Gesetzentwurf gehe nicht weit genug, kritisierte hingegen die Fraktion Die Linke. Insbesondere blieben Getränkekartons nach wie vor von der Pfandpflicht ausgenommen.

Das Bundestagsplenum befasst sich am 6. Mai abschließend mit der Vorlage. PM

Symbolbild: Pixabay.com